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Neue MVV-Regeln – Kampfhund
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Warum ein Schaf in die U-Bahn darf und ein Kampfhund nicht: Am Wochende treten die neuen Beförderungsbedingungen des MVV in München in Kraft.
"Kampfhunde sind von der Beförderung ausgeschlossen" (§12, Abs. 2 der Beförderungsbedingungen). Angeleinte Hunde, die niemandem gefährlich werden können, dürfen hingegen in Begleitung ihres Herrchens (einer ,"hierzu geeigneten Person") einsteigen, notfalls ist ein Maulkorb zu verwenden. Nach den Tarifbestimmungen ist die Mitnahme des ersten Hundes gratis, jeder weitere kostet Kindertarif.
Texte: Dominik Hutter Foto: ddp
9. Dezember 2009, 11:08 2009-12-09 11:08:00 ©