Er gilt als Wortführer im Vorfeld der tödlichen Attacke an der Sollner S-Bahnstation: Im Prozess um den Mord an Dominik Brunner sagt der 18-jährige Christoph T. aus.
Er war an der Eskalation am S-Bahnhof Solln beteiligt und hatte als erster die Schüler bedroht, die Dominik Brunner beschützen wollte: An diesem Freitag sagt der bereits verurteilte Christoph T. vor dem Landgericht München I aus.
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Blick in den Saal des Landgerichts München I: An diesem Freitag sagt ein Freund der Angeklagten aus. (© dpa)
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Wie bereits die Angeklagten am ersten Prozesstag gibt auch der inzwischen 18-jährige Christoph T. dem Opfer eine Mitschuld an der tödlichen Schlägerei. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Reinhold Baier nach seiner Einschätzung der beiden Angeklagten sagte der 18-Jährige vor der Jugendkammer des Münchner Landgerichts, er glaube nicht, dass seine Bekannten auf dem S-Bahnhof Solln ohne "einen ausschlaggebenden Punkt" dermaßen auf den Geschäftsmann eingeprügelt hätten. "Für mich ist dieser ausschlaggebende Punkt der Schlag von Herrn Brunner", fügte Christoph T. hinzu.
Laut Anklage sollen der 19-jährige Markus Sch. und der 18 Jahre alte Sebastian L. am 12. September auf dem S-Bahnhof Solln Brunner brutal niedergeprügelt und getötet haben, weil dieser sich schützend vor vier Jugendliche stellte. Im Prozess gaben sowohl die Angeklagten als auch einer der Jugendlichen an, dass der erste Schlag von dem Geschäftsmann gekommen sei, der Markus Sch. im Gesicht getroffen habe. Daraufhin sei Sch. ausgerastet.
Die Verteidigung hofft, dass der Mordvorwurf durch diese Aussagen wackeln könnte, da Brunner den ersten Schlag tat. "Das dreht sich jetzt", sagte Jochen Ringler, der Verteidiger von Sebastian L. Der Anwalt sagte, Brunner und die Schüler hätten nach dem Aussteigen in Solln den Bahnsteig versperrt, so dass die Angeklagten nicht einfach vorbeigehen konnten.
Christoph T. wurde selbst nicht Zeuge der Tat, war aber maßgeblich an der Vorgeschichte am S-Bahnhof Donnersberger Brücke beteiligt. Er soll dort mit den beiden Angeklagten von der Schülergruppe Geld gefordert haben. Christoph T. soll auch auf zwei Jugendliche eingeschlagen haben. Vor Gericht räumte der 18-Jährige ein, dabei der Wortführer gewesen zu sein. "Die Initiative ging von mir aus, die Anderen sind eher dabei gestanden", sagte er. Mit dem Geld hätten sie Drogen kaufen wollen.
Christoph T. war für die Tat bereits im April wegen gefährlicher Körperverletzung zu 19 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Am Vortag war bekannt geworden, dass Passanten bei der tödlichen Attacke auf den Manager nicht eingegriffen hatten. Dies berichteten am Donnerstag die bedrohten Schüler im Mord-Prozess um Dominik Brunner. Demnach hätten sie Passanten angesprochen, dass sie helfen sollten. "Sie haben nichts gemacht, nur gesagt, dass sie aufhören sollen", beschrieb einer der Schüler die Reaktion. Auch der Zugführer der S-Bahn habe nicht auf die Schlägerei reagiert.
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(sueddeutsche.de/ddp-bay/hai/tob)
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Ein ganz schlechter Scherz - er zeigt, dass die Angeklagten auch bei einer Verurteilung wegen Mordes - so es denn überhaupt dazu kommt - keine besondere Strafe zu befürchten haben. Fast eine Einladung für Jugendliche Straftäter.
Ihm fehlt schon aufgrund seines Alters und seiner eigenen Persönlichkeitsstruktur jegliche Gabe, irgend jemand anders wirklich einschätzen zu können. Aber ich denke der Richter wird das schon wissen, was er von dem "Zeugen" zu halten hat.
Zitat rolf kieling: "Was T. aber einschätzen könnte, wäre die Persönlichkeitsstruktur seiner beiden Kumpane."
Eben nicht, den Haupttäter Markus Schiller kannte der Zeuge nach eignen Angaben erst seit 3 Tagen. Da kann man keinen einschätzen.
als ausschlaggebend ansehen wird. Er will sich aber wohl ein umfassendes Bild machen, und da ist eine Frage zu viel besser als eine zu wenig. Dass dies dann von den Medien als wesentlicher Punkt aufgegriffen wird, ist für das Verfahren schlichtweg ohne Belang. Vielleicht war es auch nur Taktik, den Kerl ans Reden zu bringen, denn manchmal sprudeln die Worte wie bei einem Wasserfall, sobald Zeugen das Gefühl bekommen, nicht nur ihre Wahrnehmung, sondern auch ihre Meinung würde dem Richter etwas bedeuten. In einer solchen Situtation ist es manchmal besser, ein bisschen auf den Zeugen einzugehen. Der Richter kann auch von vornherein sagen „Antworten Sie nur auf fragen, und sagen Sie nur zu Dingen etwas, die Sie auch gesehen haben“. Oft bekommt man dann aus dem Zeugen rein gar nichts mehr heraus.
"Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Reinhold Baier nach seiner Einschätzung der beiden Angeklagten sagte der 18-Jährige vor der Jugendkammer des Münchner Landgerichts, er glaube nicht, dass seine Bekannten auf dem S-Bahnhof Solln ohne "einen ausschlaggebenden Punkt" dermaßen auf den Geschäftsmann eingeprügelt hätten. "Für mich ist dieser ausschlaggebende Punkt der Schlag von Herrn Brunner", fügte Christoph T. hinzu."
Da scheinen zwei - Richter und Zeuge - aneinander vorbegeredet zu haben. Und der (namenlose) Berichterstatter hat offenbar nichts kapiert. Wenn T. nicht in Solln dabei war, wieso sollte er einschätzen können, was dort vorgefallen ist? Was T. aber einschätzen könnte, wäre die Persönlichkeitsstruktur seiner beiden Kumpane.
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