Ein Mädchen übergibt sich im Taxi. Doch die Mutter muss laut Amtsgericht nicht für den Schaden aufkommen.
"Eltern haften für ihre Kinder!" Diesen Satz hört man immer wieder und er hängt in Blech gestanzt an manchem Bauzaun. Das ist aber nur eine Art juristisches Vorurteil, denn eine grundsätzliche Gefährdungshaftung für Kinder gibt es in Wirklichkeit nicht. Das musste erstaunt auch ein Münchner Taxifahrer feststellen: Ein Amtsrichter hatte ihm klar gemacht, dass er auf rund 1000 Euro Schaden sitzen bleiben wird, den ein neunjähriges Mädchen an seinem Fahrzeug verursacht hatte.
Bild vergrößern
Das Amtsgericht hat entschieden: Der Taxifahrer muss selbst für die Reinigung seines Wagens aufkommen, denn die Mutter hat ihre Sorfaltspflicht nicht verletzt. (© AP)
Anzeige
Per Taxi hatten die Eltern mit ihrem Kind nach Hause fahren wollen. Der Wagen war gerade auf den Mittleren Ring eingebogen, als die Mutter den Chauffeur hektisch bat, das Auto anzuhalten - ihrer Tochter sei nicht gut. Doch bevor das Taxi zum Stehen kam, musste sich das Kind übergeben und verschmutzte dabei das Auto.
Nicht nur die 190 Euro für die Reinigung musste der Taxiunternehmer bezahlen: Während sein Wagen beim Service war, benötigte er ein Ersatztaxi, um arbeiten zu können. Das kostete ihn weitere 800 Euro. Und die verlangte er nun von der Mutter: Die Münchnerin weigerte sich jedoch. Der Brechreiz sei völlig überraschend gekommen. Das Mädchen habe im Vorfeld nur über Müdigkeit und Halsschmerzen geklagt.
Als der Streit vor dem Amtsgericht landete, wollte ihn der Richter zunächst gütlich beilegen. "Unter zwischenmenschlichen Gesichtspunkten wäre es sehr vernünftig, wenn Sie die Reinigungskosten übernehmen", sagte er der Mutter. Doch die mochten nicht mit sich diskutieren lassen.
Sie sind jetzt auf Seite 1 von 2 nächste Seite
- Thema
- Taxifahrer RSS
- Schulbusse in der Region Unsicher, überfüllt - und viel zu schnell 14.03.2011
- Entführung in Hamburg Taxifahrt wird zum Höllentrip 05.09.2011
- Hamburg Taxifahrer sperrt Frau in den Kofferraum 05.09.2011
- Streit um Fahrpreis Fahrgast von Taxler verprügelt 14.03.2011
- Wiesn: Unterwegs mit einem Taxifahrer Rausch und rein 01.10.2010
- München Taxifahrer tritt Frau ins Gesicht 13.07.2010
- Debatte um höhere Gebühren Taxifahrer fordern mehr Geld 16.06.2010
FKK-Slackliner Alexander Schulz
Wiesn-Nachrichten
sorry, aber einmal Autoinnenreinigung kostet auch keine 190 Euro - wieviele Arbeitsstunden einer hochprofessionellen Reinigungskraft sind das bitteschön - ein ganzer Arbeitstag Taxi putze? Das muss ja keimfrei gewesen sein danach, das Auto - quasi OP-steril - es sei denn das Kind hat im hohen Schwall vorn und hinten und überall - lassen wir das. Das sind zwei Abzockrechnungen beieinander. Nur mal an die werten Mitkommentatoren: Wenn Sie durch irgendein Missgeschick ein Taxi so verunreinigen würden - würden Sie allen ernstes fast 200 Euro dafür berappen? Ich hätte notdürftig den eigenen Schaden beseitigt, und dann mit einem fetten extra-Trinkgeld die Angelegenheit geregelt und denke, ich wäre mir da mit dem Gegenüber einig geworden - wenn ich in Zukunft Angst haben muss, dass mich mein Taxifahrer mit solchen Beträgen haftbar machen will, dann zieh ich mir immer Turnschuhe an, schmeiss im das Fahrgeld hin und bin dann ganz schnell weg. Wenn Sie im Supermarkt was umballern in Hektik, stellt Ihnen der Markt dann die Kosten für herbeigeeilte Putzkraft und für die Wischlappen in Rechnung? Nur für die umgeschusselte Ware, und selbst das ist unüblich (Kunde, Höflichkeit und so...). Mei, ein Kind muss sich im Auto übergeben, und der Taxler überlegt, wie er Kapital draus schlagen kann, so sieht's aus. Das finde ich bitter, ein Dienstleister sollte da gewisse Kulanz zeigen und keine Rechnung von TAUSEND Euros präsentieren - das ist ja ungefähr so wie ein kleiner Verkehrsunfall.
5 x 52 = 260 - 30 Urlaubstag - 10 Krankheits-/Feiertage = 220 x 800 € =
176.000 € Brutto!
die Beförderung abzulehnen, falls er subjektiv den Eindruck hat, dass Sie zu stark alkoholisiert sind. Nimmt er Sie, aus welchen Beweggründen dann auch immer, doch mit und es passiert das Maleur, wird er wohl Pech haben.
Die Reinigungskosten hätte die Mutter m.E. der Fairness halber zahlen sollen. Die Leihkosten für das Ersatztaxi klingen mir aber verdächtig nach einer Gefälligkeitsrechnung, die ich sicherlich auch nicht bezahlt hätte. Mehr als einen Tag sollte die Reinigung nicht gedauert haben, auch wenn ich's dem Text nicht eindeutig entnehmen kann. Wenn das Teil pro Tag 800 € kostet, wie will er bei dem angeblich so schlechten Verdienst, den anfallenden Spritkosten, die insoweit Betriebsmittel und kein Schaden sind, und der vielen Taxis auch nur im Entferntesten auf seine Kosten kommen? Das wäre doch immer ein Verlustgeschäft. Logischer scheint mir insoweit, nicht zu arbeiten, und den gemittelten Verdienstausfall (müsste doch belegbar sein, bei den ehrlichen Taxifahrern *g*) aufzulisten. Hätte zwar auch nichts genutzt, aber das kann kaum mehr als der angegebene Wert sein. Da müsste er ja, - 5 Arbeitstage/Woche bei insgesamt 180 Tagen vorausgesetzt -, Brutto überschlägig 144.000 € verdienen, um nur die Kosten herinnen zu haben. Da hat aber keiner in der Familie was zu essen oder ein Dach über dem Kopf gehabt, die Steuern und diverse Versicherungen wären offen usw. Und jeder Arbeitstag mehr würde das Brutto noch höher treiben.
Vielleicht ist meine Rechnung auch nicht richtig, aber die Tendenz dürfte stimmen.
... und deshalb haften Eltern nur, wenn sie den Schaden verhindern hätten können.
Völlig richtig das Urteil.
Das wäre anständig gewesen.
Paging