Von Ekkehard Müller-Jentsch

Ein Mädchen übergibt sich im Taxi. Doch die Mutter muss laut Amtsgericht nicht für den Schaden aufkommen.

"Eltern haften für ihre Kinder!" Diesen Satz hört man immer wieder und er hängt in Blech gestanzt an manchem Bauzaun. Das ist aber nur eine Art juristisches Vorurteil, denn eine grundsätzliche Gefährdungshaftung für Kinder gibt es in Wirklichkeit nicht. Das musste erstaunt auch ein Münchner Taxifahrer feststellen: Ein Amtsrichter hatte ihm klar gemacht, dass er auf rund 1000 Euro Schaden sitzen bleiben wird, den ein neunjähriges Mädchen an seinem Fahrzeug verursacht hatte.

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Das Amtsgericht hat entschieden: Der Taxifahrer muss selbst für die Reinigung seines Wagens aufkommen, denn  die Mutter hat ihre Sorfaltspflicht nicht verletzt. (© AP)

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Per Taxi hatten die Eltern mit ihrem Kind nach Hause fahren wollen. Der Wagen war gerade auf den Mittleren Ring eingebogen, als die Mutter den Chauffeur hektisch bat, das Auto anzuhalten - ihrer Tochter sei nicht gut. Doch bevor das Taxi zum Stehen kam, musste sich das Kind übergeben und verschmutzte dabei das Auto.

Nicht nur die 190 Euro für die Reinigung musste der Taxiunternehmer bezahlen: Während sein Wagen beim Service war, benötigte er ein Ersatztaxi, um arbeiten zu können. Das kostete ihn weitere 800 Euro. Und die verlangte er nun von der Mutter: Die Münchnerin weigerte sich jedoch. Der Brechreiz sei völlig überraschend gekommen. Das Mädchen habe im Vorfeld nur über Müdigkeit und Halsschmerzen geklagt.

Als der Streit vor dem Amtsgericht landete, wollte ihn der Richter zunächst gütlich beilegen. "Unter zwischenmenschlichen Gesichtspunkten wäre es sehr vernünftig, wenn Sie die Reinigungskosten übernehmen", sagte er der Mutter. Doch die mochten nicht mit sich diskutieren lassen.

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  1. Sie lesen jetzt Eltern haften nicht für ihre Kinder
  2. Den Schadensersatzanspruch gibt es nur, wenn Eltern die Sorgfaltspflicht verletzen.
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