Aschheim:Sonntags bleibt XXXLutz zu

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Niederlage für die Gemeinde Aschheim und den Möbelhändler XXXLutz: Das Verwaltungsgericht München hat die Klage gegen das Verbot von Sonntagsöffnungen zurückgewiesen.

Michael Tibudd

Niederlage für die Gemeinde Aschheim und den Möbelmarkt XXXLutz: Das Verwaltungsgericht München hat die Klage der Gemeinde Aschheim abgewiesen, mit der diese gegen einen Bescheid des Landratsamts München vorgehen wollte. Das bedeutet, dass XXXLutz seinen Möbelmarkt auch weiterhin nicht an Sonntagen öffnen darf. Aschheims Bürgermeister Hartmut Englmann kündigte an, in Berufung zu gehen. Eine entsprechende Verhandlung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wird es voraussichtlich in einem Jahr geben. Von einer Entscheidung dort erhoffen sich die Parteien eine grundsätzliche Klärung des Streits.

XXXLutz in Aschheim: Der Möbelmarkt darf auch weiterhin nicht an Sonntagen öffnen. Aschheims Bürgermeister Englmann will gegen die Entscheidung des Münchner Verwaltungsgerichts in Berufung gehen. (Foto: Ulla Baumgart)

Ende Juni hatte es eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht München gegeben: Aschheim wollte sich zur Wehr setzen gegen jenen Bescheid des Landratsamts, der die Genehmigung für Sonntagsöffnungszeiten für rechtswidrig erklärte. Das Gericht wollte zunächst kein Urteil fällen und schlug einen Vergleich vor. Demnach hätte Lutz zunächst für ein Jahr an Sonntagen geschlossen bleiben müssen, aber dennoch Märkte auf seinem Gelände veranstalten dürfen. Nach einem Jahr hätte eine Untersuchung des Besucherinteresses eine Entscheidung bringen sollen - lockt der Markt auch ohne Öffnung des Möbelhauses genug Leute an, wäre dies der Beweis gewesen, dass der Markt als solcher eine Bedeutung hat und somit eine Öffnung des Möbelhauses rechtfertigt. Das Landratsamt München wollte sich darauf aber nicht einlassen und wies den Vergleich zurück. Deswegen wurde das Urteil notwendig.

"Das können wir nicht hinnehmen", sagte nun Aschheims Bürgermeister Englmann. Er spricht von einem "Konkurrenzverhinderungssystem" und beklagt, dass etwa die Gemeinde Vaterstetten weiter dem Lutz-Konkurrenten Segmüller vier Sonntagsöffnungen im Jahr erlauben könne. "Wir vertreten die Interessen unserer Bürger", sagt Englmann. Deswegen wolle man möglichst hohe Gewerbesteuereinnahmen erzielen - von denen nun Teile ausblieben.

© SZ vom 21.07.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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