Mord an Parkhausbesitzerin:Im Zweifel für den Verurteilten

Benedikt T. sitzt wegen Mordes an seiner Tante Charlotte Böhringer lebenslang in Haft. Seine Freunde glauben noch immer nicht, dass er der Täter ist. Mit einer Bürgerinitiative wollen sie sieben Jahre nach der Tat gegen das Vergessen kämpfen - und doch noch einen Freispruch für den 37-Jährigen erreichen.

Von Christian Rost

Der Fall der getöteten Parkhausbesitzerin und Millionärin Charlotte Böhringer soll nicht in Vergessenheit geraten. Die Freunde und Angehörigen des wegen Mordes an seiner Erbtante verurteilten Neffen "glauben weiter an Bences Unschuld", sagt sein Schulfreund Jochen Pirnat.

Benedikt T., wie der Verurteilte eigentlich heißt, will eine Wiederaufnahme des Verfahrens am Landgericht Augsburg erreichen. Er beteuert nach wie vor, dass nicht er seine Tante 2006 in deren Münchner Penthousewohnung erschlagen hat. Seine Unterstützer gründen nun sogar eine "Bürgerinitiative ProBence", die öffentliche Aufmerksamkeit für ein aussichtslos erscheinendes Unterfangen schaffen soll: doch noch einen Freispruch für den 37-jährigen T. zu erreichen.

Die Kampagne für den ehemaligen Jura-Studenten erinnert an die Strategie amerikanischer Prozessanwälte. In den USA kommt die sogenannte Litigation-PR seit den Achtzigerjahren zum Einsatz, um die Berichterstattung über Angeklagte zu steuern. Journalisten werden mit Informationen gefüttert, die den Anklagevorwurf aufweichen sollen, Zweifel an der Täterschaft werden betont und positive Eigenschaften des Angeklagten herausgehoben. Auch in Europa etabliert sich seit einigen Jahren das Geschäftsmodell der Prozess-PR, wie am Fall der in Italien wegen Mordes an einer Mitstudentin angeklagten Amanda Knox zu beobachten ist.

Auch der Mordfall Böhringer beschäftigt immer wieder die Medien, obwohl das Urteil längst gesprochen und rechtskräftig ist: 2008 wurde Benedikt T. als Mörder seiner Erbtante verurteilt. Bereits seit Mai 2006 sitzt er im Gefängnis, das Münchner Schwurgericht sprach ihn im bisher längsten Indizienprozess nach 93 Verhandlungstagen schuldig und stellte, zusätzlich zur lebenslangen Haftstrafe, die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann er nicht vorzeitig nach 15 Jahren Gefängnis auf Bewährung entlassen werden.

Der Schuldspruch unter dem damaligen Richter Manfred Götzl, der gerade das NSU-Verfahren am Oberlandesgericht leitet, entsetzte Freunde und Angehörige von Benedikt T. Bei der Urteilsverkündung kam es zu tumultartigen Szenen. Bis heute sind die Freunde, die Verlobte und auch die Familie von der Unschuld T.s überzeugt, der seine Strafe im Straubinger Hochsicherheitsgefängnis verbüßt und dort in der Anstaltsdruckerei arbeitet.

Auftrieb durch Zivilprozess

Mit anwaltlichem Beistand zerpflücken seine Unterstützer das Mord-Urteil. Ihre Enttäuschung über die ihrer Ansicht nach absurde Gerichtsentscheidung zeigten sie auch in der im Bayerischen Fernsehen ausgestrahlten Dokumentation "Anklage Mord. Ein Freund vor Gericht". Und sie geben nicht auf in ihrem Bemühen, dass der Fall Böhringer neu aufgerollt wird. Auf juristischem Wege kamen sie bislang allerdings nicht weiter. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision gegen das Mord-Urteil, auch eine Verfassungsbeschwerde scheiterte. Jetzt richtet sich alle Hoffnung auf den Antrag zur Wiederaufnahme des Verfahrens in Augsburg.

Auftrieb bekamen seine Unterstützer 2011 durch einen Zivilprozess. Weil Benedikt T. mit dem Schuldspruch auch seinen Erbanspruch verlieren sollte und damit sein Anteil am Böhringer-Vermächtnis an den Staat verloren zu gehen drohte, klagte sein Bruder vor Gericht. Benedikt T. sollte für "erbunwürdig" erklärt werden, damit die Böhringer-Millionen in der Familie bleiben. Mit juristischen Kniffen erreichte die Familie das Ziel auch und konnte letztlich das gesamte Erbe behalten. Und noch etwas brachte das Zivilverfahren: Zweifel am Urteil des Schwurgerichts. Für die zuständige Zivilrichterin jedenfalls wurden in dem Strafprozess entscheidende Indizien nicht überzeugend nachgewiesen.

"Einen Ring von Indizien" gab es laut Urteil, von denen jedes einzelne Indiz für sich betrachtet nicht für einen Schuldspruch des Schwurgerichts ausgereicht hätte. In der Gesamtschau war die Strafkammer aber von der Täterschaft des Neffen überzeugt. Demnach hatte er seiner kinderlosen Tante den Abbruch seines Jurastudiums verheimlicht, weil er befürchtete, aus ihrem Testament gestrichen zu werden. Aus Geldmangel habe er zudem im Parkhaus Böhringers an den Zahlautomaten manipuliert und 3800 Euro für sich abgezweigt. Als alles aufzufliegen drohte, soll T. seine Tante umgebracht haben.

500-Euro-Scheine mit Blutspuren

In der Beweisaufnahme spielten vier 500-Euro-Scheinen mit Blutspuren des Opfers eine wesentliche Rolle, die im Geldbeutel T.s gefunden worden waren. Das war für das Schwurgericht ein wichtiges Indiz dafür, dass T. und kein anderer Charlotte Böhringer mit 24 Hieben mit einem unbekannten Gegenstand erschlagen hatte. Auch DNA-Spuren des Neffen am Sakko der Getöteten bestärkten das Gericht. Dass man solchen Indizien nicht blind trauen darf, zeigte die Spur mit der Kennung J 73.03.3.

Auf einem Glas in der Spülmaschine in Böhringers Wohnung hatte sich dieser genetische Fingerabdruck gefunden, der exakt mit einer DNS-Spur aus dem Fall Ursula Herrmann übereinstimmte. Das Mädchen war 1981 am Ammersee entführt und in einem Wald in einer Holzkiste versteckt worden, in der es erstickte. Die DNA von einer Schraube an der Kiste stammte von einer unbekannten männlichen Person. Hatte sich also ein Unbekannter zur Tatzeit in Böhringers Wohnung aufgehalten und die Spur hinterlassen - oder war die DNA aus zwei Kriminalfällen versehentlich im Labor vermischt worden? Bis heute gibt es auf diese Frage keine Antwort.

T.s Familie wollte sich damit nicht abfinden und gab private Ermittlungen in Auftrag. Demnach befand sich in der Wohnung "sehr viel Fremd-DNS", die gesamte Familie des Opfers habe dort Spuren hinterlassen, sagt Pirnat. "Die Polizei hatte das nicht berücksichtigt. Für sie stand Bence schon früh als Täter fest."

"Beweisführung mit viel Phantasie"

Benedikt T.s Anwälte kritisierten, dass das Schwurgericht eine "Beweisführung mit viel Phantasie" gebraucht habe, um zu einer Verurteilung wegen Mordes zu kommen. Von den 14 Indizien waren laut Verteidiger Peter Witting nur sieben überhaupt dazu geeignet, seinen Mandanten zu belasten. Und auch diese seien nicht eindeutig.

Von "Lücken in der Beweisführung" sprach der Anwalt nach dem Urteilsspruch. Er selbst will inzwischen vom ehemaligen Steuerberater Böhringers erfahren haben, dass die Tante über den Studienabbruch ihres Neffen frühzeitig informiert war. Damit wäre das Mordmotiv schwer erschüttert. Weitere neue Erkenntnisse will der Anwalt präsentieren, wenn sich am 6. Juni die "Bürgerinitiative Pro Bence" vorstellt. "Die Indizien bröckeln nach und nach weg", sagt Jochen Pirnat.

Die Idee, die Bürgerinitiative zu gründen, kam dem Betriebswirt zusammen mit Benedikt T. Der Fall des unter zweifelhaften Umständen in die Psychiatrie eingewiesenen Gustl Mollath zeige, dass sich mithilfe der Öffentlichkeit etwas bewirken lasse, sagt Pirnat. Zunächst kommt es ihm darauf an, dass der Wiederaufnahmeantrag nicht einfach "unter der Hand durchfällt". Eine Internetseite der Initiative soll die Öffentlichkeit über den Verfahrensstand auf dem Laufenden halten. "Wir haben nichts mehr zu verlieren", sagt Pirnat."

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