Mord an Ehefrau:Anwalt muss lebenslang ins Gefängnis

Lesezeit: 1 min

Erektionsstörungen und Eifersucht: Ein Ehepaar aus Schäftlarn hielt die Fassade der perfekten Familie aufrecht, bis der Mann seine Frau mit 18 Messerstichen tötete. Nun hat das Münchner Schwurgericht den Anwalt zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Ein Anwalt aus Schäftlarn ist vom Münchner Schwurgericht wegen Mordes an seiner Frau zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Laut eigenem Geständnis hatte der Angeklagte die Mutter von vier gemeinsamen Kindern nach jahrelangen Auseinandersetzungen im Juni 2012 erstochen.

Die Tat im Wohnhaus der Familie sei eine Reaktion auf schwere Kränkungen gewesen, hatte der Angeklagte erklärt. Das Gericht entsprach mit seinem Urteil am Dienstagnachmittag dem Antrag der Staatsanwaltschaft - es geht von niedrigen Beweggründen aus.

Das Ehepaar hatte die Fassade der perfekten Familie aufrecht erhalten, so lange es ging. Tatsächlich lebten der 47-jährige Rechtsanwalt und seine 37-jährige Frau offenbar schon seit Jahren in einer völlig zerrütteten Beziehung. Anklägerin Nicole Selzam hatte in ihrem Schlussvortrag vor einer Woche das Bild eines überehrgeizigen Juristen gezeichnet, dem ein hohes Einkommen wichtiger war als seine Familie. Auch in sexueller Hinsicht verstand sich das Paar demnach seit dem Jahr 2011 nicht mehr. Der Angeklagte habe unter Erektionsstörungen gelitten.

Schließlich eskalierte die Situation: Als der Angeklagte am Tattag eine Aussprache verlangte und dabei eine SMS von einem Liebhaber seiner Frau entdeckte, sei er ausgerastet, obwohl er selbst längst Affären gehabt habe. Mit einem Küchenmesser stach er 18 Mal auf seine Frau ein, vor den Augen der erst vier Jahre alten Tochter. Der erste Stich traf die Frau laut Anklage von hinten in den Rücken. Als Tatmotiv nannte Selzam "krasse Eigensucht".

Verteidiger Frank Eckstein reagierte sichtlich ungehalten auf die "vielen Vermutungen" der Staatsanwältin. So gebe es keinen Beweis dafür, dass der Angeklagte hinterrücks auf seine Frau eingestochen habe. Eckstein betonte mehrfach, dass die Konflikte in der Ehe von der Frau ausgegangen seien. Er beantragte eine Verurteilung wegen Totschlags - es habe sich um eine "lupenreine Affekttat gehandelt". Das Gericht sah das offenbar anders.

© dpa/afis - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: