Moosach:Katzenquäler muss Schmerzensgeld zahlen

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Ein Rentner soll den Kater "Rocco" in Moosach mit einem Wasserschlauch zu Tode gespritzt haben. Nun muss der Katzenquäler Schmerzensgeld zahlen, der Tierbesitzer fürchtet weitere Taten. Ein Strafverfahren folgt.

Ekkehard Müller-Jentsch

Noch vor dem Strafprozess Ende Juli hat sich am Montag ein Zivilrichter mit einem Fall von Tierquälerei befassen müssen, der in Moosach wütende Proteste erregt hatte: Ein heute 74-jähriger Rentner soll in seinem Garten in einer Moosacher Einfamilienhaus-Siedlung einen Kater eingefangen und mit einem Wasserschlauch zu Tode gespritzt haben. Dieser Fall war deutschlandweit in die Schlagzeilen geraten, als Nachbarn mit Plakaten gegen den "Tiermörder" im Stadtviertel demonstrierten.

Im Januar protestierten wütende Nachbarn in Moosach gegen den mutmaßlichen Tierquäler, der eine Katze getötet hatte. (Foto: petra schramek)

Vier Jahre lebte der schwarze Kater "Rocco" in der idyllischen Siedlung und streifte ab und zu durch die Nachbargärten. Am Weihnachtsabend 2010 tappte er bei einem solchen Ausflug auf dem Anwesen eines eigenbrötlerischen Rentners in eine Marderfalle. Der Mann bezeichnet sich selbst als Vogelfreund, Katzen möge er nicht. Nach Zeugenaussagen und Feststellung der Polizei soll er den im Käfig eingezwängten Kater mit einem scharfen Wasserstrahl traktiert haben.

Den Polizisten hatte er schließlich einen blauen Müllsack ausgehändigt, in dem sich das völlig durchnässte Tier befand: "Rocco" rührte sich kaum noch, atmete schwer und stieß bei jeder Berührung leise Klagelaute aus. Als die Tierrettung eintraf, konnte die Ärztin nur noch den Tod des Katers feststellen.

Während die Staatsanwaltschaft wegen Tierquälerei gegen den Rentner ermittelte, reichte Katzenbesitzer Andreas O. beim Landgericht MünchenI Klage gegen den Rentner ein: "Mir geht es vor allem darum, dass dieser Mann nie wieder ein Tier unserer Familie einfangen, quälen und töten darf", sagte er am Montag vor dem Einzelrichter der 34. Zivilkammer. Er verlangt deshalb eine strafbewehrte Unterlassungserklärung von dem 74-Jährigen.

Dessen Anwalt wollte zunächst erst Beweise sehen, dass "Rocco" tatsächlich Andreas O. gehört hatte. Der bei dem Tier implantierte Chip genügte dem Advokaten nicht. Als daraufhin der Impfpass des Tieres vorgelegt wurde, in dem die Ehefrau Nicole O. als Eigentümerin eingetragen ist, erklärte der Richter dem Anwalt, dass ihm dies als Nachweis genüge.

Warum O. auf diese Unterlassungserklärung bestehe, wollte der Vorsitzende wissen. Ob er noch andere Tiere habe? "Ja, einen Hund", kam zur Antwort. Und nach kurzem Zögern: "Auch ein kleines Kind." Dieser "perfide Fall von Tierquälerei" habe tief in die Persönlichkeitsrechte der Familie eingegriffen, erklärte dazu sein Rechtsanwalt Johannes Falch. Für seine Mandanten sei es ein schreckliches Weihnachten und Neujahrsfest gewesen.

Andreas O. sagte, dass sogar der Hund aus Kummer um den Verlust des Gefährten "das Fell abgeworfen" habe - "er wartet immer noch auf ,Rocco'". Da der Renter gesagt habe, dass er sich neue Fallen besorgen wolle, bestehe Wiederholungsgefahr.

Nach einem Telefonat mit seinem Mandanten erklärte sich der Anwalt des beklagten Rentners mit einem Kompromissvorschlag des Gerichts einverstanden: Der 74-jährige versichert, nie wieder Wirbeltiere der Familie O. zu fangen und zu malträtieren - andernfalls droht ihm bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld. 500 Euro Schmerzensgeld muss er auch zahlen - doch die will Familie O. gleich an den Tierschutzverein weiterleiten. Ende Juli soll dann das Strafverfahren stattfinden.

© SZ vom 12.07.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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