Luftreinhaltung:München muss notfalls Autos aussperren

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An der Landshuter Allee ist Tempo 50 erlaubt - eine Maßnahme zur Luftreinhaltung. (Foto: Florian Peljak)

Neue Tunnels und mehr ÖPNV sind zu wenig: Die Luft in München soll sauberer werden. Dazu will die Regierung von Oberbayern notfalls zu drastischeren Mitteln greifen - auch gegen den Willen der Stadt.

Von Marco Völklein, München

Mehr öffentlicher Nahverkehr, neue Tunnels am Mittleren Ring - das ist nicht genug: Im Streit um härtere Maßnahmen gegen Autofahrer stellt sich die Regierung von Oberbayern klar gegen die Landeshauptstadt und die schwarz-rote Rathauskoalition. Zuletzt hatte der von CSU und SPD dominierte Stadtrat beschlossen, prüfen zu lassen, ob "verkehrslenkende Maßnahmen" dazu geeignet sind, die hohen Schadstoffwerte in der Münchner Luft zu drücken. Das reicht aber aus Sicht der Bezirksregierung nicht aus, wie ein Sprecher der Süddeutschen Zeitung sagte. Vielmehr müssten auch "verkehrsbeschränkende beziehungsweise -verbietende Maßnahmen" betrachtet werden.

Der Streit dreht sich um den sogenannte Luftreinhalteplan der Stadt, der seit 2008 existiert. In diesem haben die Stadt und der (damals noch zuständige) Freistaat sämtliche Maßnahmen aufgelistet, die sie ergriffen haben oder ergreifen wollen, um die Luft sauberer zu machen - von der 2008 eingerichteten Umweltzone über den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs bis hin zur Förderung von Elektroautos. Doch seit Oktober 2012 gilt ein Urteil des Verwaltungsgerichts an der Bayerstraße, wonach all diese Maßnahmen nicht ausreichen, um die Schadstoffmenge unter die von der EU vorgegebenen Grenzwerte zu drücken. Letztlich verdonnerte das Gericht die Stadt in dem Urteil dazu, "einschneidendere Maßnahmen" gegen die Luftverschmutzung zu ergreifen.

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:Tempo 50 auf der Landshuter Allee

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Pläne zu einschneidende Maßnahmen wurden widerrufen

Seit Monaten tüfteln Fachleute der Stadt und der Bezirksregierung, die zwischenzeitlich die Zuständigkeit für den Luftreinhalteplan von der Staatsregierung übertragen bekommen hat, an einer Fortschreibung des Maßnahmenplans. Intern hatten sich die Fachleute bereits auf einschneidendere Maßnahmen geeinigt. Unter anderem wollten sie prüfen lassen, ob sich durch Zufahrtsbeschränkungen oder gar -sperrungen in Zeiten hoher Schadstoffbelastung die Dreckkonzentration in der Luft signifikant senken lässt. Ebenso sollte geprüft werden, ob höhere Gebühren in den Parklizenzzonen dazu führen könnten, dass weniger Autos unterwegs sind - und somit die Belastung durch Feinstaub, Stickstoffdioxid und weitere Schadstoffe sinkt.

Die Spitzen von CSU und SPD sowie die Mehrheit im Stadtrat entschieden allerdings, diese Ideen aus der Liste der möglichen Maßnahmen wieder zu streichen - und das, obwohl Regierungspräsident Christoph Hillenbrand in zuletzt zwei Briefen an die Stadtspitze appelliert hatte, der Prüfung von härteren Maßnahmen gegen den Autoverkehr zuzustimmen. Schließlich sei man durch das Gerichtsurteil mehr oder weniger dazu gezwungen.

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Die Entscheidung klingt fortschrittlich, aber sie ist erzwungen: In München wird über höhere Parkgebühren, Tempo 30 und eine City-Maut nachgedacht. Ein Gericht zwingt die Stadt dazu, denn die Luft muss sauberer werden. Doch Widerstand formiert sich bereits.

Von Marco Völklein

In der vergangenen Woche hatten sich daraufhin Vertretern der Stadt und der Bezirksregierung noch einmal bei zwei Treffen zusammengesetzt - eines fand am Dienstag statt, das zweite am Freitag. Offenbar konnten sich beide Seiten aber bei keinem der Treffen annähern. Der Sprecher kündigte daher an, die Bezirksregierung werde nun einen "aktualisierten Katalog von Maßnahmevorschlägen" erstellen und "diesen kommende Woche allen beteiligten Behörden zur abschließenden Abstimmung" zukommen lassen. Was aber geschieht, sollte sich die Stadt weiterhin den Wünschen der Regierung verweigern, ließ der Sprecher zunächst offen.

Am Ende droht ein Rechtsstreit

Bislang war es stets so, dass eine Art Gentlemen's Agreement zwischen der Stadt und der übergeordneten Behörde bestand. Die Bezirksregierung, die seit der Übertragung durch die Staatsregierung formaljuristisch für die Erstellung des Luftreinhalteplans zuständig ist, schrieb nur das in den Plan hinein, was der Münchner Stadtrat auch mittragen wollte. Offen ist nun, ob sich die Bezirksregierung dieses Mal über die Wünsche des Stadtrats hinwegsetzt und einfach ohne weitere Rücksichtnahme die härteren Maßnahmen in den Katalog aufnehmen wird, um damit dann vor Gericht bestehen zu können.

Denn letztlich schwebt über dem Streit die Drohung einer weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung. Den Prozess im Jahr 2012 hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) angestrengt - und damals ganz klar für sich entschieden. Zuletzt hatte auch ein Gericht in Hamburg einer anderen Umweltorganisation in einer ganz ähnlichen Klage Recht gegeben.

Die DUH-Leute haben bereits angekündigt, sich den Münchner Maßnahmenkatalog ganz genau anschauen und erneut vor den Kadi ziehen zu wollen, sollte er keine "einschneidenderen Maßnahmen" enthalten, wie vom Gericht im Jahr 2012 gefordert. Am Ende könnten Zwangsgelder in Höhe von mehreren 10 000 Euro verhängt werden oder - im äußersten Extremfall - sogar Ordnungshaft gegen den zuständigen Behördenleiter. Und das wäre, nachdem nun nicht mehr der Freistaat in Haftung genommen werden kann, Regierungspräsident Christoph Hillenbrand.

© SZ vom 01.12.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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