Verwaltungsgericht:Bürgerbegehren war unzulässig

Das Verwaltungsgericht hat die Entscheidung der Stadt Garching bestätigt: Das Bürgerbegehren der Grünen zum Lieferverkehr auf dem Helmut-Karl-Platz war unzulässig. Das berichtet der Anwalt der Stadt, Mathias Reitberger. Die Urteilsbegründung liegt allerdings noch nicht vor. Doch schon bei der Verhandlung am Mittwoch hatte das Gericht von "Bedenken an der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens" gesprochen. Die Vorsitzende Richterin nannte als Grund unter anderem den fehlenden Abwägungsspielraum, der der Stadt in der Bauleitplanung geblieben wäre, wenn das Begehren Erfolg gehabt hätte. Außerdem sei das Anliegen inzwischen durch die neue Verkehrsregelung überholt. Hans-Peter Adolf, Grünen-Fraktionschef, und Walter Kratzl, Dritter Bürgermeister, die als Kläger gegen die Stadt der Verhandlung beiwohnten, hatten mit dieser Niederlage schon gerechnet. Über eine mögliche Berufung werde noch gesprochen, sagte Adolf. Die Tendenz sei allerdings: eher nicht.

© SZ vom 10.11.2017 / pa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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