Taufkirchen:Richter sollen Notunterkunft verhindern

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Geht in der Asylpolitik auf Konfrontationskurs zu Landratsamt und CSU-Landrat Christoph Göbel: Taufkirchens Bürgermeister Ullrich Sander (parteilos). (Foto: Claus Schunk)

Taufkirchens Bürgermeister kündigt an, gegen eine neuerliche Belegung der Sporthalle mit Flüchtlingen Rechtsmittel einzulegen. Ullrich Sander: "Ich lasse mir diese Zwangsmaßnahme nicht gefallen."

Von Iris Hilberth, Taufkirchen

Taufkirchens Bürgermeister Ullrich Sander (parteifrei) will eine neuerliche Unterbringung von Asylbewerbern in der Dreifachsporthalle der Gemeinde mit allen Mitteln verhindern. Sander erwägt nach eigenen Worten, Rechtsmittel gegen das Vorhaben des Landratsamts einzulegen. Der Rathauschef bestätigte der SZ am Montag einen entsprechenden Beitrag auf seiner Facebook-Seite. Dort schreibt Sander: "Ich will mir diese Zwangsmaßnahme nicht gefallen lassen und damit unseren Vereinssport aufs Spiel setzen."

Dem Bürgermeister war vergangenen Mittwoch telefonisch vom Landratsamt mitgeteilt worden, dass der Landkreis zur Unterbringung von Flüchtlingen erneut die Halle im Sport- und Freizeitpark am Köglweg benötige. Bereits im Februar waren hier im Rahmen des Winternotfallplans 140 Asylbewerber vorübergehend untergekommen. Schon damals hatte Landrat Christoph Göbel (CSU) von einem Gespräch mit dem Regierungspräsidenten von Oberbayern, Christoph Hillenbrand, berichtet, wonach dieser auf die Wintermonate ausgerichtete Plan womöglich ausgeweitet würde.

"Nicht schon wieder!", schreibt der Bürgermeister auf Facebook

"Nicht schon wieder!", schreibt nun der Bürgermeister auf Facebook. Fünf Wochen lang hatten die Sportler die Halle für Flüchtlinge räumen müssen, seit April läuft der Sportbetrieb am Köglweg wieder. In zwei bis drei Wochen steht nun eine erneute Belegung durch das Landratsamt ins Haus. "Wir bedauern das sehr, zumal mit einer längeren Belegung als bei der Notaufnahme vor Ostern zu rechnen ist", schreibt der Präsident des betroffenen SV-DJK Taufkirchen, Klaus Brandmaier, seinerseits an die Vereinsmitglieder. Der Verein werde kurzfristig mit den zuständigen Behörden Kontakt aufnehmen, um die "schwerwiegenden Folgen" einer längeren Sperre des Sportparks für den Verein und seine Mitglieder darzustellen und möglicherweise abzuwenden. "Ich versichere Ihnen, dass wir alles in unserer Hand liegende unternehmen, um für den Verein eine verträgliche Lösung zu finden", so der Präsident in seinem Rundschreiben.

Taufkirchens Bürgermeister will die Vereine nicht im Stich lassen. "Es geht nicht darum, anderen nicht zu helfen, sondern darum, dass es nicht sein kann, dass unsere einheimische Bevölkerung hintenan gestellt wird. Und das darf nicht sein", formuliert Sander. Er sei davon überzeugt, dass die Sportler von ihm erwarteten, dass er dieses Mal Rechtsmittel einlege. Noch habe er allerdings kein offizielles Schreiben aus dem Landratsamt erhalten, um dagegen klagen zu können. Dies müsse er zunächst einmal abwarten. Außerdem wolle er sich erst mit den Vereinsvertretern zusammensetzen. "Das geht nur gemeinsam mit den Vereinen."

Auch der Gemeinderat wird letztlich ein Wort mitzureden haben, wenn die Gemeinde den Klageweg beschreiten will. Er könne als Bürgermeister zunächst nur zur Fristbewahrung Rechtsmittel einlegen, brauche danach jedoch das Votum des Gremiums, so Sander. Mit dem Landrat wolle er ebenfalls möglichst schnell über dieses Thema sprechen.

"Es gibt noch keinen Bescheid", sagt der Landrat

Göbel war über eine mögliche Klage am Montag nicht informiert und wollte das Vorhaben Sanders daher noch nicht bewerten. "Im Moment erfolgt noch keine Belegung der Halle, es gibt daher auch noch keinen Bescheid", sagte der Landrat der SZ. Hintergrund des Telefonats vergangenen Mittwoch seien lediglich die neuen Prognosen der Flüchtlingszahlen, nicht eine geplante Belegung in drei Wochen, so der Landrat. Sollte es zur Klage kommen, könnte dies eine Premiere sein. Ein anderer Fall, in dem eine Gemeinde gegen die Belegung ihrer Halle klagte, ist Sander jedenfalls nichts bekannt.

© SZ vom 12.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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