Taufkirchen:Mittagspause für Mäher

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Der schwierige Weg zu einer zeitgemäßen Lärmverordnung

Von Iris Hilberth, Taufkirchen

Lärm gilt als häufigste Ursache für Nachbarschaftsstreit. Muss der ausgerechnet in der Mittagspause Klavier üben? Darf der überhaupt so spät noch den Rasen mähen? Wie viele Gemeinden hat Taufkirchen wegen solcher Fragen eine "Hausarbeits- und Musiklärmverordnung", die in Paragraf eins und zwei genau regelt, wann wer welchen Lärm machen darf und im dritten Teil festlegt, dass ein Bußgeld für den Ruhestörer fällig ist, wenn er "vorsätzlich oder fahrlässig" laut war. Nun ist die Taufkirchner Verordnung von 1997 schon recht veraltet. Das Ausklopfen von Teppichen ist darin genau geregelt, aber wer tut das heute noch? Der bei den Hausmeistern so beliebte Laubsauger dagegen ist in der Verordnung, die Ende des Jahres ausläuft, dagegen gar nicht erwähnt. Es müsste also eine neue her.

Die Verwaltung hat das Regelwerk bereits mit den besten Absichten überarbeitet und dem Gemeinderat vorgelegt. Insbesondere wollte sie "gewerblich tätige Hausmeisterdienste" und "festangestellte Hausmeister" gleichstellen. Das sorge für größere Klarheit, war man im Rathaus überzeugt. Im Gemeinderat allerdings brachten die neuen Regeln nicht unbedingt mehr Durchblick, vielmehr machte sich reichlich Verwirrung breit. Und vermutlich nicht nur dort. Bis der Bürger kapiert, wer nun wann den Rasen mähen darf, ist das Gras längst gestutzt. Denn auch wenn man die Formulierungen immer und immer wieder durchliest, scheitert man an dem Unterschied zwischen "Arbeiten, die nach Art und Umfang typischerweise von darauf ausgerichteten Gewerbetreibenden ausgeführt werden" und "Haus- und Gartenarbeiten, die typischerweise von Haus- und Gartenbesitzen, einschließlich Hausmeistern und Hausverwaltern, durchgeführt werden, auch wenn damit ausnahmsweise gewerblich Dritte beauftragt sind". Unmissverständlich ist das nicht.

Rosemarie Weber, die SPD-Fraktionssprecherin, brachte ihr Unverständnis über die Regulierungswut so auf den Punkt: "Wenn ich jetzt einen Gewerbeschein à la extremely laubblasing Rosi habe, muss ich dann eine Mittagspause machen oder nicht?" Sie findet: "Wir regulieren und zu Tode." Und vor allem frage sie sich: "Wo ist das gerecht?"

Aber die Suche nach Klarheit und Gerechtigkeit erweist sich bei der Ausarbeitung einer Haus-, Gartenarbeits- und Musiklärmverordnung als äußerst schwierig. Das sind die einen, die wie Peter Hofbauer von den Freien Wählern finden, eine solche Verordnung brauche es überhaupt nicht, schließlich gebe es ja das Bayerische Immissionsschutzgesetz. Oder jene, die zumindest die Mittagsruhe abschaffen wollen wie Maximilian Löffelmeier von der CSU, der meint, von 8 bis 20 Uhr sollte jeder tun und lassen können, was er wolle, und der danach bis 22 Uhr nur noch lärmarme Geräte zulassen würde. Die ILT hingegen will die Mittagsruhe unbedingt beibehalten und ist zudem der Ansicht, dass Rasenmähen bei Flutlicht auch nicht sein müsse. In einer Sache waren sich fast alle einig: Die Lärmschutzverordnung soll noch einmal überarbeitet und vor allem entschlackt werden. Verfolgt wird nun ein Vorschlag von Michael Lilienthal (Freie Wähler), der Arbeiten werktags von 8 bis 20 Uhr erlauben und nur Laubsaugern und Rasenmähern eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr verordnen will.

© SZ vom 02.08.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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