Straßenerschließung:Aschheimer Anlieger fordern Nachlass

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Bürgerinitiative übergibt 850 Unterschriften für weniger Erschließungskosten

Von Irmengard Gnau, Aschheim

Die Grundstücksbesitzer in Aschheim lassen nicht locker. Ein Großteil von ihnen ist verärgert und sieht nicht ein, warum sie derzeit für die nachträgliche erstmalige vollständige Erschließung ihrer Straßen mit meist fünfstelligen Summen zur Kasse gebeten werden. Aus den Betroffenen hat sich eine Bürgerinitiative gegründet, die Aschheims Bürgermeister Thomas Glashauser (CSU) am Montagnachmittag 850 Unterschriften überreicht hat. Die Unterzeichnenden appellieren an die Gemeinde, den Anliegern der betroffenen Straßen ein Drittel der Kosten zu erlassen.

Diese Möglichkeit eröffnet das bayerische Kommunalabgabengesetz bei Altbeständen, das heißt Straßen, die vor mindestens 25 Jahren meist als einfache Asphaltstraßen angelegt wurden und die jetzt, zwischen April 2012 und März 2021, nachträglich hergerichtet werden. Die Kommunen können in diesen Fällen den Anliegern, die der Aschheimer Satzung zufolge üblicherweise 90 Prozent der Kosten zu tragen haben, bis zu einem Drittel der Erschließungsbeiträge erlassen. Auf diese Weise - so heißt es in der Erläuterung des Innenministeriums zum Gesetz - soll der Übergang abgemildert werden, der durch eine Gesetzesänderung entsteht: Von April 2021 an können Kommunen Straßen, mit deren Erstherstellung vor länger als 25 Jahren begonnen wurde, nicht mehr über die Erschließungsbeiträge abrechnen.

Der Aschheimer Gemeinderat hat mehrmals über die Erschließungsbeiträge beraten und war zu dem Schluss gekommen, den Anliegern keine pauschale Entlastung zu gewähren. Glashauser argumentiert, dies wäre eine Ungleichbehandlung - die Anlieger von Straßen, die bereits vor einigen Jahren nachträglich ersterschlossen wurden, hätten schließlich auch bezahlen müssen. Die Gemeinde hat stattdessen eine individuelle Erlassregelung für Härtefälle in Aussicht gestellt.

Die Bürgerinitiative sieht das anders. Von den im Gesetz erwähnten "Altstraßen" sei keine vor April 2012 abgerechnet worden, ein Drittelerlass führe also nicht zu einer Ungleichbehandlung, erklärt Eugen Stubenvoll, einer der Sprecher der Bürgerinitiative. Glashauser sagte der Initiative bei der Unterschriftenübergabe zu, das Thema noch einmal im Gemeinderat auf die Tagesordnung zu setzen. Ob die Kommunalpolitiker ihre Meinung ändern, ist jedoch offen. Stubenvoll und seine Mitstreiter wollen die drei Fraktionen bei Besuchen von ihrer Position überzeugen.

Von einem Bürgerbegehren ist bislang nicht die Rede. Für ein solches wäre die Unterstützung von zehn Prozent der stimmberechtigten Aschheimer, etwa 700 gültige Unterschriften nötig.

© SZ vom 17.04.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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