Sauerlach:Keinen Schritt zurück

Lesezeit: 1 min

Sauerlach will Kiesabbau auf Bannwaldareal verhindern

Von Michael Morosow, Sauerlach

Kiesabbau mitten in einem Bannwald mit Klimaschutzfunktion - die Gemeinde Sauerlach wehrt sich schon lange vehement gegen die Pläne der ortsansässigen Josef Gruber GmbH. Das Landratsamt München aber hält das Vorhaben am Otterfinger Weg für genehmigungsfähig und forderte die Gemeinde zu einer abermaligen Stellungnahme auf. Im vorberatenden Teil der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Dienstag haben Bürgermeisterin Barbara Bogner und die Ausschussmitglieder unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass sie einer juristischen Auseinandersetzung nicht aus dem Weg gehen und einen Rechtsanwalt einschalten werden, wenn das Landratsamt die bereis im September getroffene Entscheidung ersetzt. "Des mag i mia anschaug'n", sagte Bogner.

Bereits im September 2014 hatte der Gemeinderat dem Vorhaben der Firma Gruber zur Erweiterung des Kiesabbaus im Trockenbauverfahren eine klare Absage erteilt und in einer ersten Stellungnahme an das Landratsamt eine Reihe von Gründen für seine ablehnende Haltung aufgeführt. Die beiden gewichtigsten: Der Kiesabbaufläche liegt im Bereich eines Bannwaldes mit Klimaschutzfunktion. Der Standort ist erfasst von einem Landschaftsschutzgebiet. "Die Schutzfunktionen dieser Bereiche werden durch das Vorhaben massiv gestört, sodass aus Sicht der Gemeinde eine Genehmigungsfähigkeit fraglich erscheint." Von dieser Haltung will Bogner keinen Schritt zurückweichen, und in der zweiten Stellungnahme an das Landratsamt hält sie daran unverbrüchlich fest. "Auf unserem Gemeindegebiet will ich so etwas nicht zulassen", sagte die Bürgermeisterin.

In ihrer zweiten Stellungnahme, der am kommenden Dienstag, 21. April, der Gemeinderat noch zustimmen muss, macht die Gemeinde unmissverständlich klar, dass sie das bisherige Vorgehen des Kiesabbauunternehmens für gesetzwidrig betrachtet. "Die Rechtmäßigkeit der im Vorgriff auf eine Abgrabungsgenehmigung getätigten Rodung des Baufeldes wird massiv angezweifelt", heißt es in der Stellungnahme. Insbesondere bemängelt die Gemeinde, dass der im Bundesnaturschutzgesetz geforderte Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen nicht eingehalten werde. Die Rodung zum Beispiel ist nach Darstellung der Gemeinde während der Schutzfristen über die Bühne gegangen.

Auch werde sie dem Ansinnen der Josef Gruber GmbH, als geforderte Ausgleichsfläche für die Bannwaldrodung das erste, bald erschöpfte Abgrabungsfeld aufzuforsten, nicht zustimmen. Durch die geplante Erweiterung der Waldfläche in Richtung Ort werde die Planungshoheit der Gemeinde nicht hinnehmbar eingeschränkt, heißt es dazu in der zweiten Stellungnahme. Das Landwirtschaftsamt habe der Rodung zuerst zugestimmt, seine Genehmigung inzwischen aber zurückgezogen, sagte Bogner.

© SZ vom 16.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: