Oberschleißheim:Schwarzbau mit Bewirtung

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Das corpus delicti im Rücken: Der Eigentümer eines asiatischen Lokals an der Dachauer Straße hat die Freischankfläche viel zu groß angelegt, wie Richterin Cornelia Dürig-Friedl (2.v.r.) bei einer Ortsbesichtigung feststellte. (Foto: Catherina Hess)

Der Eigentümer eines asiatischen Lokals hat das erlaubte Maß der Freischankfläche weit überschritten. Die Verwaltungsrichterin schlägt sich auf die Seite der Gemeinde, rät aber zu einer gütlichen Einigung.

Von Klaus Bachhuber, Oberschleißheim

Der ausladende Terrassenbetrieb des asiatischen Lokals an der Dachauer Straße muss wohl reduziert werden. Im Rechtsstreit um die Freischankfläche, die nicht in diesen Dimensionen genehmigt war, hat das Bayerische Verwaltungsgericht bei einer Verhandlung am Mittwoch am Ort des Streits eindeutige Präferenzen für die Sichtweise von Rathaus und Landratsamt gezeigt. Die Genehmigung für die dann vom Eigentümer eigenmächtig errichtete Gestaltung sei vom Gemeinderat "vollkommen zu Recht abgelehnt worden", sagte die Vorsitzende Richterin Cornelia Dürig-Friedl. Der befürchtete hohe finanzielle Aufwand für die Korrektur sei "das Schicksal des Schwarzbauers", beschied sie den Bauherrn. Ein Urteil ist noch nicht ergangen. Beide Parteien sollen zuvor einen weiteren Versuch starten, sich außergerichtlich zu einigen.

20 Quadratmeter Freischankfläche waren dem Bauherrn genehmigt gewesen, mit einem Grünstreifen zum Bürgersteig hin. Stattdessen aber wurde die gesamte Länge des Lokals auf einer Fläche von mindestens 50 Quadratmetern für eine Art Wintergarten eingehaust, bündig bis zur Gehsteigkante. Und auch bei der Materialwahl für den Zaun handelte der Eigentümer eigenmächtig. Statt wie vorgeschrieben den Zaun aus Holzlatten zu errichten, gestaltete er ihn aus Metall.

Insbesondere das völlige Ignorieren des vorgegebenen Grünstreifens wertete die Neunte Kammer des Verwaltungsgerichts als unverzeihlich. Angesichts der weiteren Flucht der Straße, wo jedes Haus sein Vorgärtchen zur Straße hin hat, sei die Forderung in den Leitplänen der Gemeinde absolut nachvollziehbar, stellte die Richterin fest. Der Besuch an der Streitstelle habe "überhaupt keinen Bezugsfall" erkennen lassen, auf den sich die Bauherrn in Bezug auf seine eigene Abweichung hätte berufen können, sagte Dürig-Friedl.

Beim Ortstermin des Verwaltungsgerichts kam vielmehr eine weitere Missachtung der Vorgaben ans Tageslicht: Auch der geforderte Grünstreifen bei der Anlage der Parkplätze neben der Straße war ignoriert worden. Diese Abweichung vom Bauplan war zuvor vom Landratsamt noch gar nicht beanstandet worden.

Bürgermeister Kuchlbauer signalisiert Kompromissbereitschaft

Nachdem die Verstöße gegen den genehmigten Bauplan zum ersten Mal gerügt worden waren, hatten die Hausbesitzer einen Kompromissvorschlag eingereicht, nach dem der Grünstreifen quasi unter der Markise des Vorbaus angebracht wird und die Freischankfläche verkürzt werden. Das hatte der Bauausschuss aber abgelehnt, wogegen die Eigentümer nun geklagt hatten.

Richterin Dürig-Friedl regte einen erneuten Kompromissversuch der beiden Parteien an, wobei sie aber ziemlich unmissverständlich zum Ausdruck brachte, dass das Recht auf Seite der Gemeinde Oberschleißheim sei.

Die Forderung nach dem Grünstreifen sei rechtlich geboten, um einen Rückbau der Außenbefestigungen des Freisitzes werde der Eigentümer "nicht drum rum kommen", erklärte die Richterin. Der Oberschleißheimer Bürgermeister Christian Kuchlbauer signalisierte bei der Verhandlung zwar grundsätzliche Kompromissbereitschaft, verwies aber gleichzeitig auf den eindeutigen Beschluss des Ausschusses, der wenig Spielräume eröffne, wie Kuchlbauer anmerkte. Er sehe dabei weniger Probleme, den Gartenbetrieb auf der gesamten Häuserfront zu belassen. Was dagegen nicht zu akzeptieren sei, sei ein Ausgriff bis an die Gehwegkante.

© SZ vom 26.05.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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