Oberhaching:Strenges Reglement

Gemeinde überarbeitet Vorschriften für Bauten und Hecken

Die Gemeinde Oberhaching legt bekanntlich sehr viel Wert auf ihre Ortsgestaltung. Damit kein Bauherr mit schrägen Ideen das idyllische und stimmige Bild eines voralpenländisch geprägten Dorfes verdirbt, hatte der Gemeinderat vor vielen Jahre eine detaillierte Satzung verabschiedet, in der nicht nur die Dachneigungen, die Wandfarben und die Fenstergrößen festgelegt sind, sondern auch die Bepflanzungen der Vorgärten. Nicht jeder im Ort ist glücklich mit den Vorgaben, manche halten sich auch nicht dran und werden dann etwa aufgefordert, ihre Thujenhecken wieder zu entfernen oder die Farbe der Dachziegel zu korrigieren.

Derzeit steht diese Ortsgestaltungssatzung auf dem Prüfstand. Was aber nicht heißen soll, dass künftig das eine oder andere Auge zugedrückt wird, wenn jemand seine aus Oberhachinger Sicht eigenwillige Vorstellung von Kreativität und Schönheit am Bau verwirklichen will. Längst wollte man dem Gemeinderat das neue Regelwerk vorgelegt haben. Doch es ist noch nicht fertig. Daher mussten die Kommunalpolitiker in ihrer Dezember-Sitzung die Gültigkeit der alten Satzung noch einmal um ein halbes Jahr verlängern.

Problem war zum einen die unvorhersehbare stärkere Belastung der Verwaltung durch den Brand auf der Baustelle der neuen Deisenhofener Grundschule. Dadurch musste einiges hinten angestellt werden. Doch auch die Sorgfalt, mit der die Satzung überarbeitet werden muss, nimmt viel Zeit in Anspruch. "Das muss rechtlich und architektonisch alles passen", sagte Bürgermeister Stefan Schelle (CSU). Es reiche etwa nicht zu schreiben, dass man keine Thujen wolle, sondern man müsse genau erklären, was man wolle, um dann die vier Meter hohen Hecken zu verhindern.

© SZ vom 09.12.2016 / hilb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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