Novelle des Baugesetzbuchs:Weniger Arbeit und Kosten

Lesezeit: 1 min

Die Gemeinde plant in beschleunigtem Verfahren Wohngebiet am Ortsrand

Wenn sich Arbeit für die Verwaltung vermeiden lässt und am Ende alles sogar noch günstiger wird, lässt sich Bürgermeister Stefan Kern (CSU) nicht zwei Mal bitten. Die Gemeinde Brunnthal hofft, durch eine im März 2017 vom Bundestag beschlossene Novelle des Baugesetzbuchs zu profitieren. So ermöglicht der Paragraf 13 b des Baugesetzbuchs die Entwicklung von Baugebieten bis zu einer Grundfläche von zehn Hektar in beschleunigten Verfahren. Das Gebiet muss an einen bestehenden Ortsteil angrenzen und zur Wohnbebauung vorgesehen sein.

Das trifft in Brunnthal für das Gebiet "Südlich der Glonner Straße" zu, wo die Gemeinde in zwei Bauabschnitten am östlichen Rand von Brunnthal den Bau von Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser ermöglichen möchte. Das soll nun nach dem vereinfachten Verfahren geschehen.

Das heißt: Es müsste kein Flächennutzungsplanänderungsverfahren eingeleitet werden. Die Änderung könnte im Nachhinein erfolgen. Ein Umweltbericht und die Verpflichtung zu einem Monitoring würden entfallen. Auch müsste die Gemeinde keine Ausgleichsflächen zur Verfügung stellen für die bebaute Fläche. Dadurch ließe sich konkret Geld sparen. Umweltschützer freilich kritisierten die Baurechts-Novelle, die befristet bis Ende 2019 gilt, aus diesem Grund. Umweltinteressen würden zu Gunsten eines beschleunigten Wohnungsbaus geopfert, hieß es. Der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Sascha Müller-Kraenner, sagte, dass sich die Baulobby durchgesetzt habe und der Zersiedelung Vorschub geleistet werde.

Bürgermeister Kern freilich begrüßt die Möglichkeit, das bereits laufende Bebauungsplanverfahren zu beschleunigen. Es soll ja kein Baugebiet auf die Schnelle entwickelt werden. Die erste Auslegung des Bebauungsplans ist schon erfolgt. Jetzt solle nur alles einfacher und für die Gemeinde kostengünstiger über die Bühne gehen, sagt er. Es ist vorgesehen, heißt es, auch für Personen mit geringem Einkommen Wohnraum zu schaffen. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, das beschleunigte Verfahren zu wählen. Auch soll das gesamte, ursprünglich in zwei Bauabschnitte unterteilte, Wohnbaugebiet nach Paragraf 13 b behandelt werden. Bürgermeister Kern hofft, im Jahr 2018 einen Bebauungsplan beschließen zu können. Baubeginn für 2019 werde angestrebt.

© SZ vom 21.12.2017 / belo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: