Neubiberger Bürgerentscheid:Knifflige Aufgabe für die Architekten

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Die CSU feiert nach dem klaren Votum im Bürgerentscheid den Erhalt des Maibaumparkplatzes in Neubiberg. Jetzt stellt sich die Frage, wie die Flächen vor dem Rathaus noch attraktiv gestaltet werden können

Von Angela Boschert, Neubiberg

Nach dem klaren Votum der Neubiberger im Bürgerentscheid für den Erhalt des sogenannten Maibaumparkplatzes ist offen, wie es mit der Planung für die Ortsmitte weitergeht. "Das zieht Einiges nach sich", sagte am Montag Landschaftsarchitekt Peter Wich vom Büro Terranova, das den Architektenwettbewerb für Neugestaltung des Zentrums gemeinsam mit dem Münchner Architekturbüro Spreen gewonnen hatte. Beim ersten Bürgerentscheid in der Gemeinde hatten 70,4 Prozent der Wähler am Sonntag für die Lösung mit einer kleinen Tiefgarage und einem oberirdischen Parkplatz gestimmt und damit gegen die vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossene Planung mit öffentlicher Tiefgarage. Die Entwicklung eines autofreien Vorplatzes auf der Südseite des Rathauses ist damit vorerst blockiert.

Unter den Anhängern des von der Jungen Union initiierten Bürgerbegehrens herrschte am Abend im Rathaus Feierstimmung. Als nach 21 Uhr der Sieg feststand, sprach der CSU-Ortsvorsitzende Thomas Pardellerer von einem "erdrutschartigen Sieg". Michael Roth vom Gewerbeverband sagte, das Rathaus habe die Entscheidung für die Tiefgarage mit 110 Stellplätzen "über die Köpfe derer gefällt, die hier wohnen, leben und einkaufen". Dem habe man eine klare Absage erteilt. Hartmut Lilge (CSU) sprach von einer Entscheidung nicht nur über den Platz, sondern über das "Gesamtprojekt Bürgerzentrum".

Bürgermeister Günter Heyland (Freie Wähler) hatte lange auf einen Umschwung gehofft, weil die Briefwahlstimmen erst spät ausgezählt wurden. Dann räumte er aber ein: "Ich respektiere, wie die Wähler entschieden haben." Die Mehrheit wolle, dass alles bleibe, wie es ist. Es habe der Mut gefehlt, einen Weg zu wählen, der auch in 20 Jahren noch genügend Parkplätze bieten würde.

Als einen Grund für den deutlichen Sieg der Parkplatzbefürworter macht Michael Roth den Wunsch aus, bequem einen Parkplatz oberirdisch zu finden; dazu das Unverständnis darüber, dass fast drei Millionen Euro für eine große Tiefgarage ausgegeben werden sollten. Das zu vermitteln, sei offenbar besser gelungen, als für das komplexe Thema "Bürgerzentrum Neubiberg 2022" zu werben, analysierte Reiner Höcherl (Freie Wähler) die Entscheidung. Dieses Vermittlungsproblem habe er an den Infoständen erlebt, wo SPD und Grüne für das von ihnen initiierte Ratsbegehren pro Tiefgarage und autofreien Platz warben. "Die Mehrheit hat für Stillstand gestimmt und eine Chance vertan für ein zukunftsfähiges Neubiberg mit dem Bürgerzentrum in der Mitte", so Höcherl.

Dass eine geteerte Fläche vor dem Rathaus bleibt, findet er "für das Ortsbild extrem unglücklich". Als positiv bewertet er, dass sich für das Ratsbegehren Gemeinderatsmitglieder über Parteigrenzen hinweg zusammengetan hätten. "Es sollte Schule machen, zukünftig bei wichtigen Themen mehr inhaltlich statt an Parteifarben entlang zu arbeiten", sagte Höcherl.

Wegen des Bürgerbegehrens waren die Planungen zunächst gestoppt worden. Jetzt können sie neu aufgenommen werden. Der Architektenwettbewerb hatte eine Tiefgarage mit 110 Plätzen und den Wegfall des Maibauparkplatzes vorgesehen. Jetzt haben sich die Bedingungen geändert, da die zu gestaltende Fläche kleiner ist. Für Landschaftsarchitekt Wich eine Herausforderung. Denn der Rathausplatz soll weiterhin eine neue Aufenthaltsqualität erhalten. "Mit dem Verbleib des Maibaumparkplatzes verliert die Hauptstraße die Chance, an dieser Stelle aufgewertet zu werden. Es fällt ein wesentlicher Übergang als Auftakt von der Hauptstraße zum Rathaus hin weg. Man muss sehen, was vom Konzept übrig bleiben kann", sagte Wich am Montag zur SZ.

Die Gemeinde ist zur Umsetzung des Bürgerentscheids verpflichtet. Nach Paragraf 13 der Gemeindeordnung hat er die Rechtskraft eines Gemeinderatsbeschlusses und kann innerhalb von einem Jahr nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.

© SZ vom 03.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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