Neubiberg:Von wegen dringlich

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Neubibergs Bürgermeister Günter Heyland. (Foto: Claus Schunk)

Neubibergs Gemeinderat muss Beschluss zu Aussagen des Bürgermeisters aufheben

Von DAniela Bode, Neubiberg

Wie man in den vorigen Monaten beobachten konnte, stellt die Neubiberger CSU gerne Dringlichkeitsanträge oder unterstützt sie und bringt damit gelegentlich die Tagesordnung durcheinander. Erst in der Dezembersitzung des Gemeinderats hatten die Christsozialen einen solchen Antrag gestellt, mit dem Ziel, dass Aussagen des Bürgermeisters Günter Heyland von den örtlichen Freien Wählern rechtlich überprüft werden müssten. Es ging um die Aussagen, dass Gemeinderäte, die in der Novembersitzung gegen die Weiterverfolgung der Südanbindung Perlach (SAP) gestimmt hatten, möglicherweise Regressansprüchen betroffener Bürger ausgesetzt seien, die im Glauben an die SAP in Unterbiberg ein Haus kauften. Die SAP war als Verbindungsstraße zwischen Unterhachinger und Carl-Wery-Straße gedacht.

Mit der Mehrheit von CSU, Studentenliste USU und Grünen wurde die Dringlichkeit des Antrags damals befürwortet. Diesen Beschluss hat der Gemeinderat nun mit großer Mehrheit aufgehoben, weil Heyland dies beanstandet hatte. Quasi ein Denkzettel für die CSU. Doch die lässt mit ihrem Anliegen nicht locker. Sie reichte den Antrag erneut ein, fristgerecht, damit er bei der nächsten Gemeinderatssitzung auf der Tagesordnung steht.

Bürgermeister Heyland hatte bereits im Dezember angekündigt, dass er die Dringlichkeit des Antrags nicht für gegeben halte und das überprüfen lassen wolle. Im Februar nun beanstandete der Bürgermeister den Beschluss. Nach Rücksprache und in Abstimmung mit dem Landratsamt war er zu der Auffassung gekommen, dass der Beschluss über die Dringlichkeit rechtswidrig sei. Eine Angelegenheit sei nach der Rechtsprechung nur objektiv dringlich und nur dann in der aktuellen Sitzung zu behandeln, wenn mit ihrer Behandlung nicht bis zur nächsten Sitzung gewartet werden könne, ohne dass dadurch ein wesentlicher Nachteil für die Gemeinde entstünde. Die CSU hatte die Dringlichkeit damit begründet, dass die Gemeinderatsmitglieder ein dringliches Interesse daran hätten, die Aussagen des Bürgermeisters von der Novembersitzung auf Stichhaltigkeit überprüfen zu lassen. Der Bürgermeister wie auch das Landratsamt sind aber laut Beschlussvorlage der Ansicht, dass eine Behandlung in der nächsten Sitzung am 25. Januar ausgereicht hätte und der Gemeinde bis dahin kein wesentlicher Nachteil entstanden wäre. Heyland wies daher darauf hin, dass der Gemeinderat den Beschluss aufheben müsse, da er rechtswidrig gewesen sei. Geschehe das nicht, würde das Landratsamt die Entscheidung übernehmen. Bis auf drei CSU-Gemeinderäte und Tobias Thalhammer (FDP) stimmten alle im Gremium der Aufhebung zu.

Das Thema ist dennoch nicht vom Tisch: Da die CSU den Antrag zur juristischen Bewertung der Aussagen des Bürgermeisters jüngst erneut einreichte, steht er für die nächste Gemeinderatssitzung auf der Tagesordnung. Wie Thomas Pardeller (CSU) in der Dezembersitzung betonte, haben sich einige Mitglieder des Gremiums durch die Aussagen des Bürgermeisters sehr unter Druck gefühlt.

In der gleichen Angelegenheit ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister bei der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt anhängig. Hartmut Lilge (CSU) hatte sie im Dezember eingereicht. Lilge argumentiert vor allem damit, dass der Rathauschef seiner Sorgfaltspflicht nicht entsprochen habe, die Gemeinderäte über den tatsächlichen Sachverhalt aufzuklären. Er hätte laut Lilge darüber informieren müssen, dass eine private Haftung nur im Fall grober Fahrlässigkeit in Frage komme. Die CSU habe sich zu dem Thema bei einem Juristen erkundigt, so Lilge. Wie das Landratsamt die Sache sieht, wird sich zeigen. Eine Entscheidung steht noch aus.

© SZ vom 18.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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