Neubiberg:Neubiberg erhöht Friedhofsgebühren

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Gräber werden künftig teilweise doppelt so teuer

Von Daniela Bode, Neubiberg

Der Neubiberger Friedhof mit seinem Meditationsgarten und der modernen Aussegnungshalle besteht seit 15 Jahren. Seit 2010 wurden dort die Gebühren nicht erhöht. Das wird jetzt nachgeholt. Der Gemeinderat entschied am Montag, die Bestattungs- und Friedhofsgebühren deutlich anzuheben. Hintergrund: Da das Bestattungswesen zu den kostenrechnenden Einrichtungen zählt, sollen die ansatzfähigen Kosten wie Unterhalt und Personal- und Sachkosten durch die Gebühren gedeckt werden. Seit Jahren hatte die Rechtsaufsicht die Gemeinde bereits darauf hingewiesen, dass dies in Neubiberg nicht der Fall war.

Die Gemeinde Neubiberg hat die Kommunalberatungs-Firma Kubus beauftragt, die neuen Gebühren per Kalkulation für den Zeitraum von 2017 bis 2020 zu ermitteln. Eine Kalkulation gab es bisher laut Gemeindeverwaltung nicht. Die beschlossene Erweiterung des Friedhofs und die Neuausschreibung von Bestattungsdienstleistungen und Grünflächenpflege machten eine Kalkulation nun dringend notwendig, sagte Verwaltungsmitarbeiter Daniel Chiba.

Die Verwaltung hatte den Fraktionssprechern im Vorfeld Berechnungen vorgestellt, in denen die Gebühren die Kosten in unterschiedlichem Maß deckten. Die Fraktionssprecher entschieden sich bei den Grabnutzungsgebühren für einen Deckungsgrad von 75 Prozent, bei den Bestattungsgebühren von 90 Prozent und bei den Nutzung der Leichen- und Aussegnungshalle von 35 Prozent. Konkret bedeutet das beispielsweise, dass die Gebühr für ein Einzelgrab in der ersten Reihe pro Jahr künftig statt bisher 100 rund 173 Euro kosten soll. Bei einem Urnengrab mit Platte erhöht sich die Gebühr von 60 Euro auf rund 120 Euro. Eine Bestattung ohne Trauerfeier wird künftig statt 560 Euro etwa 723 Euro kosten. Die neue Gebührensatzung soll am 1. Oktober in Kraft treten.

Der Gemeinderat hat auch eine neue Fassung der Friedhofs- und Bestattungssatzung beschlossen. Darin wird unter anderem festgelegt, dass man das Grabnutzungsrecht auf Antrag auch auf weniger als zehn Jahre verlängern kann - zehn Jahre galten bisher - , dass es aber mindestens fünf Jahre sein sollen. Norbert Strama von Neubibergs Freien Wählern hatte das vorgeschlagen, da er von Bürgern entsprechende Rückmeldungen erhalten hatte. Die anderen Gemeinderäte folgten seinem Vorschlag.

© SZ vom 21.09.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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