Kirchheim:Blick über den Gartenzaun

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Kirchheim will seine Einfriedungssatzung zeitgemäß gestalten

Von Christina Hertel, Kirchheim

Ein Zaun um den Vorgarten - nicht zulässig. Einfriedungen, die eine Höhe von 1,20 Meter überschreiten - verboten. Ebenso wie Mauern, geschlossene Bretterwände, Kunststoffplatten, grelle Farben. In Kirchheim ist streng geregelt, wie Zäune und Hecken gestaltet werden müssen. Doch eingehalten wurde diese sogenannte "Einfriedungssatzung" nicht immer. Oft genehmigte der Gemeinderat Ausnahmen. Und - vielleicht noch häufiger - fragten die Grundstückseigentümer nicht einmal nach einer Erlaubnis, um von den Regeln abweichen zu dürfen.

Denn eine Strafe mussten sie ohnehin nicht fürchten - Verstöße wurden in der Vergangenheit kaum geahndet. Das wiederum hatte zwei unschöne Folgen: Manchmal war genau derjenige der Dumme, der brav einen Antrag gestellt hatte. Und andere Male hatte man den Eindruck, dass die Gemeinderäte Abweichungen nur zustimmten, weil der Antragsteller wenigstens so nett nachfragte. Am Montag beschloss der Bauausschuss schließlich, dass es so nicht weitergehen kann. Die Einfriedungssatzung soll überarbeitet werden.

Frank Holz von der CSU wollte die Einfriedungssatzung ursprünglich ganz abschaffen - nach dem Motto: "Es hält sich ja eh keiner dran." Thomas Etterer (SPD) widersprach. Es gebe schließlich auch eine Menge Autofahrer, die zu schnell fahren, "aber deshalb werden auch nicht alle Verkehrsregeln abgeschafft". Und Susanne Merten-Wente von den Grünen sprach sich dafür aus, die Satzung so zu behalten, wie sie jetzt ist - nur endlich konsequenter anzuwenden. Sprich: Verstöße auch zu bestrafen.

Am Ende einigte sich der Bauausschuss des Gemeinderats mehrheitlich auf eine Bearbeitung. Doch - das kam dann auch heraus - einige Punkte dürften auch in Zukunft so bleiben, wie sie schon immer waren. Die Maximalhöhe von 1,20 Meter zu Beispiel. Oder die naturnahe Gestaltung. Beim Material immerhin will die Gemeinde moderner werden. Also nicht mehr bloß "sockellose, senkrechte Holz- oder Staketenzäune oder Hecken aus heimischen Gewächsen" erlauben.

© SZ vom 26.04.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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