Ismaning:Pflegedienst darf nicht in Gewerbegebiet ziehen

Leer stehende Bürogebäude sind weder von Vermietern noch von den Kommunen erwünscht. Beide bemühen sich deshalb üblicherweise darum, die Räume baldmöglichst wieder in Nutzung zu bringen, manchmal durch einen neuen Zweck. Einem Intensivpflegedienst hat die Gemeinde Ismaning nun allerdings untersagt, in einem Bürohaus im Gewerbegebiet Am Lenzenfleck seinen Betrieb einzurichten. Der Intensivpflegedienst hatte für das betreffende Büro am Carl-Zeiss-Ring eine Nutzungsänderung in eine soziale Einrichtung beantragt. Die Gemeindeverwaltung aber sah die geplante Einrichtung als eine Art betreute Wohngemeinschaft mit Pflegeräumen an, die an dieser Stelle nicht zulässig ist. Der Intensivpflegedienst hatte bereits im Jahr 2011 an der Klenzestraße im Süden der Gemeinde Räumlichkeiten bezogen. Diese liegen allerdings in einem Mischgebiet, wie Bürgermeister Alexander Greulich (SPD) erklärt - dort ist eine solche Wohngemeinschaft von Patienten möglich, anders als in einem reinen Gewerbegebiet wie dem am Carl-Zeiss-Ring. Im Gewerbegebiet untersagt die Baunutzungsverordnung dauerhaftes Wohnen mit wenigen Ausnahmen.

© SZ vom 25.10.2016 / gna - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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