Hohenbrunn:In der Stolperfalle

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Teure Schlaglöcher: Für die Sanierung von Straßen bitten viele Gemeinden ihre Bürger zur Kasse. (Foto: Franz Xaver Fuchs)

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zu Straßenausbaubeiträgen könnten auf weit mehr Hohenbrunner Kosten zukommen als zunächst angenommen - weil die Gemeinde einen entscheidenden Fehler beging.

Von Stefan Galler, Hohenbrunn

Das Urteil ist gesprochen und man kann davon ausgehen, dass es bei der Entscheidung bleibt. Zumindest hat Hohenbrunns Bürgermeister Stefan Straßmair (CSU) in einer ersten Reaktion angedeutet, dass die Gemeinde auf weitere rechtliche Schritte gegen die Straßenausbaubeitragssatzung verzichten wird. "Die Chancen, jetzt noch etwas dagegen zu tun, sind eher gering", so der Rathauschef zur Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach Anlieger an den Kosten von Straßenerneuerungen beteiligt werden müssen. Das Gericht hatte vorige Woche geurteilt, dass Hohenbrunn die Satzung nicht vor drei Jahren hätte wieder aufheben dürfen.

Eine Expertin des Bayerischen Gemeindetags äußert Zweifel

Doch damit ist der Streit womöglich noch nicht zu Ende: So könnte auf viele Hohenbrunner noch eine unangenehme Überraschung zukommen - wenn die Satzung rückwirkend angewandt werden muss für alle Fahrbahnsanierungen der vergangenen 20 Jahre. Denn die Gemeinde hat in ihrer im Jahr 2010 erlassenen Satzung keinen Zeitraum für Rückwirkung festgelegt, obwohl ein Stichtag nach dem Kommunalabgabegesetz (KAG) im Ermessen der Kommune gelegen hätte. Wo dieser Stichtag fehlt, schreibt das Gesetz vor, dass lediglich für jene Fälle keine Beiträge mehr erhoben werden, bei denen "die Vorteilslage vor 20 Jahren und früher eingetreten ist".

Weil man in Hohenbrunn diese Folge im Nachhinein erkannte, hatte der Gemeinderat 2015 eine Änderungssatzung beschlossen, in der festgelegt wurde, dass die Straßenausbaubeitragssatzung keine Anwendung findet "auf Straßenausbaumaßnahmen, die vor dem 1. Januar 2011 abgeschlossen worden sind". Genau diesen Passus sehen Experten als kritisch an. Claudia Drescher vom Bayerischen Gemeindetag hegt "erhebliche Zweifel, ob mit einer Satzungsänderung rückwirkend entstandene Beitragsansprüche aus der Welt geschafft werden können".

Das Landratsamt wiederum hält sich streng an die Fakten - und die sprechen nicht unbedingt für die Gemeinde Hohenbrunn und ihre Bürger: "Das Gericht hat entschieden, dass der Aufhebungsbeschluss vom 21.11.2013 nichtig ist. Die Gemeinde Hohenbrunn ist damit verpflichtet, Straßenausbaubeiträge auf Grundlage der Satzung von 1.12.2010 zu erheben. Die Satzung schließt die Abrechnung bereits in der Vergangenheit abgeschlossener Straßenausbaumaßnahmen der vergangenen 20 Jahre ein", teilt das Amt auf eine Anfrage der SZ schriftlich mit. Kein Wort zu der vom Gemeinderat vor einem Jahr beschlossenen Änderungssatzung.

Möglicherweise sind die Ansprüche Hohenbrunns inzwischen teilweise verjährt

Ein Hintertürchen für alle Bürger, deren Straßen zwischen 1991 und 2010 saniert wurden, allerdings bleibt: Womöglich sind die Ansprüche der Gemeinde seit 31. Dezember 2015 verjährt. Das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde hält sich mit einer Einschätzung zurück: "Welche Maßnahmen konkret abzurechnen sind, auch hinsichtlich einer möglichen Verjährung, bedarf einer Einzelfallprüfung, die zunächst die Gemeinde durchzuführen hat", heißt es in der Stellungnahme. Und schließlich: "Zum jetzigen Zeitpunkt ist es uns daher nicht möglich, konkrete Aussagen zu den möglichen Abrechnungsgegenständen zu machen."

Hohenbrunns Bürgermeister bleibt vorerst gelassen: "Nach meinen Informationen gehe ich davon aus, dass einer rückwirkenden Beitragserhebung bis 20 Jahre in die Vergangenheit gewichtige Gründe entgegenstehen, sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht", antwortete Straßmair am Mittwoch auf eine SZ-Anfrage. Derzeit prüfe man die Konsequenzen und anstehenden Maßnahmen mit einem Anwalt. In seiner Antwort setzt Straßmair zugleich einen Seitenhieb gegen seine politischen Gegner: "Auch wenn anscheinend vereinzelte Mitglieder des Gemeinderates Ausbaubeiträge rückwirkend im ganzen Gemeindegebiet gerne durchsetzen würden, so war es doch stets der ausdrückliche Wille des Gemeinderates, keine solche rückwirkende Beitragserhebung durchzuführen."

Grüne und Bürgerforum kritisieren Bürgermeister Straßmair

Die Kritiker an der Politik von Straßmair bringen sich derweil in Stellung und greifen Bürgermeister samt Verwaltung an. Grüne und Bürgerforum werfen Straßmair vor, dass ausgerechnet ihm als promovierten Verwaltungsjuristen derart gravierende Fehler im Verfahren unterlaufen seien. Der Dumme sei nun einmal mehr der Bürger, schreiben die beiden Gruppierungen in ihren jeweiligen Pressemitteilungen. Er habe als Steuerzahler die Prozesskosten und als Anlieger auch noch die Straßensanierungskosten zu tragen.

© SZ vom 17.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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