Höhenkirchen-Siegertsbrunn:Kriterienkatalog für Kita-Plätze

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Neue Regeln sollen den Streit in Höhenkirchen beenden

Von Bernhard Lohr, Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Die Gemeinde Höhenkirchen-Siegerstbrunn regelt voraussichtlich ihre Vergabe von Kinderbetreuungsplätzen neu. Der Hauptverwaltungsausschuss des Gemeinderats hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, sich nicht mehr alleine vom Alter des Kindes leiten zu lassen. Vielmehr sollen jetzt mehrere Aspekte eingebracht und bewertet werden. Zunächst sollen Kinder aus der Gemeinde zum Zug kommen, danach solche, deren Eltern in der Gemeinde in Kinderbetreuungseinrichtungen oder im Seniorenheim tätig sind. Eine Rolle soll spielen, ob jemand alleinerziehend ist oder beide Elternteile berufstätig sind. Der Arbeitskreis Kind und Familie der Zukunftswerkstatt hatte einen Kriterienkatalog erarbeitet, der weitgehend übernommen wurde.

Anlass waren die heftigen Konflikte, die wegen der Vergabe der begehrten Betreuungsplätze in der Gemeinde ausgebrochen waren. Eltern, die leer ausgingen, sahen sich benachteiligt und hinterfragten die Kriterien. Bürgermeisterin Ursula Mayer (CSU) geriet unter Erklärungsdruck, warum gerade in Höhenkirchen-Siegertsbrunn die Betreuung nicht für alle gewährleistet werden kann. Seitdem ist einiges in Bewegung geraten. Mayer verkündete kürzlich, eine provisorische Kindertagesstätte westlich des Bahnhofs einrichten zu wollen. Dafür soll ein Gewerbebau an der Ecke Bahnhofstraße, Bahnhofsplatz umgebaut werden. Möglichst soll in der Bahnhofstraße 1 im Herbst der Betrieb aufgenommen werden, sagt Mayer auf Nachfrage. Der Unsicherheit bleibe freilich, ob genügend Personal gefunden werde. Das bremse die Entwicklung, nicht nur in Höhenkirchen-Siegertsbrunn.

Die jetzt angepeilten Änderungen bei der Platzvergabe sollen zusätzlich helfen, die Lage zu befrieden. Es soll Transparenz geschaffen werden und es soll der Eindruck künftig vermieden werden, mancher könnte bevorzugt werden. Solche Vorwürfe kamen auf, weil das Vergabegremium abweichend von der strikten Altersregelung drei Kindern einen Platz zuwies.

Mayer rechtfertigte das im Hauptausschuss und sprach von Härtefällen. Freilich wurde dies hinterfragt. So hieß es etwa, dass im Vergleich zu Kindern, die die ersten Jahre zu Hause seien, Krippenkinder bei der Vergabe von Kindergartenplätzen besser gestellt würden, weil die Gemeinde über deren Lebensverhältnisse besser Bescheid wisse. Da sei Willkür Tür und Tor geöffnet. Mayer weist den Verdacht zurück, dass etwas unsauber laufen könne. Sie verteidigt die bisherige Vergabepraxis als "einleuchtend, einfach zu handhaben und praktikabel".

Dennoch läuft es auf eine Neuerung hinaus. Nach dem empfehlenden Beschluss des Hauptverwaltungsausschusses wurden die Träger von Kindertagesstätten in der Gemeinde über die womöglich neuen Vergabekriterien informiert. Elternvertreter sollten nun die Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren, sagt Mayer. Dann wird das detailliert ausgearbeitete Papier dem Gemeinderat vorgelegt und, wie es aussieht, dann auch beschlossen. Eine Rolle soll bei der Platzvergabe auch spielen, ob das Kinder innerhalb der Frist angemeldet wurde, ob es vom Schulbesuch zurückgestellt wurde oder ob es ein Vorschulkind ist. Auch das Alter spielt weiter eine Rolle. Vierjährige sollen vor den Dreijährigen Anrecht auf einen Kindergartenplatz haben.

Nach wie vor soll das Vergabegremium, dem außer Mayer und ihren Stellvertreterinnen auch Vertreter des Kreisjugendamts angehören sollen, Härtefälle beurteilen. Mayer selbst hätte nach eigenen Angaben statt des vom Arbeitskreis mit großem Einsatz erarbeiteten Kriterienkatalogs lieber an dem bestehenden System festgehalten. Ein Ende der Diskussionen werde auch das neue System nicht bringen, prophezeit sie.

© SZ vom 16.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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