Haar:Ein Stellplatz für zwei Betten

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Rathaus bremst Ausbaupläne für eine Pension an der Peter-Henlein-Straße aus

Von Bernhard Lohr, Haar

Der Ausbau einer Pension für Arbeiter und Messegäste an der Peter-Henlein-Straße in Haar gerät ins Stocken. Der Bauausschuss des Gemeinderats hat einen Antrag der Fana Betriebs GmbH abgelehnt, die dort in 69 Zimmern gerne insgesamt 145 Betten aufgestellt hätte. Dazu hätten die Gemeinderäte zustimmen müssen, Büros in den Gebäuden mit der Hausnummer 28 bis 32 baurechtlich umzunutzen. Die Gemeinderäte lehnten das einstimmig wegen fehlender Stellplätze in der Straße ab.

Noch befindet sich dort der Schulkindergarten Allegro. Den Betreibern der Einrichtung ist seit Frühjahr klar, dass sie dort raus müssen, weil die Eigentümerversammlung ihr Plazet verweigert, das bestehende Grün als Freifläche zu nutzen. Dass nun statt des Kindergartens dort der in den angrenzenden Gebäuden laufende Pensionsbetrieb ausgeweitet werden soll, richtet sich nach den Worten von Fana-Geschäftsführer Norman Siegert nicht gegen den Kindergarten. Dieser müsse wegen der fehlenden Freiflächen raus. Er strebe deshalb eine Folgenutzung an. Dass ein Streit um Stellplätze dem nun einen Strich durch die Rechnung machen könnte, trifft Siegert, der sagt, er habe ohnehin schon im ersten Abschnitt weniger Betten geschaffen als gedacht. Er erwägt nun, einen weiteren Antrag für die Pensionserweiterung zu stellen. Er will versuchen, für zwei Betten je einen Stellplatz nachzuweisen, wie es die Gemeinde fordert. Bisher reichte ein Stellplatz für vier Betten.

Es zeichnet sich aber weiterer Konflikt ab. Im Rathaus ist man wegen einer "deutlich verschärften" Stellplatzsituation in der Straße verstimmt. Die Gemeinde stellt die Stellplatz-Regelung auch für den ersten Pensionsabschnitt in Frage und pocht für die 145 Betten auf insgesamt 74 Stellplätze. Siegert besteht darauf, dass die Genehmigung für den ersten Pensionsabschnitt nicht korrigiert werden kann. Womöglich aber doch: Denn der aktuelle Antrag der Fana GmbH bezog sich in Teilen aufs Gesamtprojekt. Das Bauamt: "Nachdem der vorliegende Bauantrag auch wesentliche Teile der bereits genehmigten Nutzungsänderungen umfasst, sollte auch der Gesamtstellplatzbedarf zur Disposition gestellt werden."

© SZ vom 22.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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