Grünwald:Freibrief vom Landratsamt

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Pressesprecher darf an nicht öffentlicher Sitzung teilnehmen

Von Claudia Wessel, Grünwald

"Für ein kommunalrechtliches Einschreiten sehen wir keinen Raum." Mit diesen Worten lehnt das Landratsamt München als Rechtsaufsicht die Dienstaufsichtsbeschwerde des Grünwaldes Gemeinderats Dietmar Jobst (PBG) ab, die dieser wegen der Teilnahme des PR-Fachmanns Andreas Schneider an zwei nicht öffentlichen Sitzungen im September und Oktober 2017 eingereicht hatte. Nach Ansicht von Jobst war die Teilnahme Schneiders an den Sitzungen zur Geothermie "fachlich in keinster Weise erforderlich", da Schneider "weder rechtskundiger Beistand (Rechtsanwalt), noch Sachverständiger zum Thema Geothermie" sei. Schneider hatte als Vertreter der Firma Heller und Partner Marketing Services AG und Pressesprecher der Erdwärme Grünwald teilgenommen.

In einer vom Landratsamt geforderten Stellungnahme erklärte die Gemeinde, Schneiders Anwesenheit sei erforderlich gewesen, da wegen der Verhandlungen zu einer weiteren Beteiligung an der Geothermie Unterhaching Produktions GmbH "die politische Öffentlichkeitsarbeit - was also an die Medien weitergegeben wird - das A und O in der Branche darstellt". Aus Sicht der Gemeinde sei es entscheidend, welche Informationen "nach außen getragen" würden. Diesbezüglich berate die Firma die Gemeinde bereits seit dem Jahr 2008.

Mit Bezug auf die entsprechenden Paragrafen der Gemeindeordnung erklärt nun das Landratsamt, "Sachverständige oder Auskunftspersonen können ohne Verletzung der Geheimhaltungspflicht zu einer nicht öffentlichen Sitzung hinzugezogen werden, wenn es für die Willensbildung sachlich geboten erscheint". Da Schneider auch nur während der Behandlung der Geothermie-Themen anwesend war, sei ein "offensichtlicher Verstoß gegen §27 Absatz 2 der Geschäftsordnung aus unserer Sicht nicht erkennbar".

Wie Andreas Schneider, der kein Wort gesagt, sondern nur zugehört habe, den Gemeinderat bei der Willensbildung unterstützt haben soll, ist für Jobst wiederum nicht einsichtig.

© SZ vom 27.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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