Garching:Hohe Einkommensgrenze für städtische Wohnungen

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Die Stadt schafft zwölf Apartments für Kita- und Pflegepersonal. An der Vergabe entzündet sich Kritik

Von Gudrun passarge, Garching

Alle Gemeinden und Städte im Großraum München kennen das Problem: Die Nachfrage nach Kinderbetreuung wächst, aber es ist kaum noch Personal zu finden. Auch weil die Lebenshaltungskosten so hoch sind. Die Stadt Garching hat bereits frühzeitig darauf reagiert und beschlossen, günstigen Wohnraum speziell für Erzieherinnen, Pflegepersonal und städtische Bedienstete in unteren Einkommensklassen zu schaffen. Nun hat sie zwölf Mietwohnungen zu vergeben.

Sie entstehen gerade über dem Kinderhaus Untere Straßäcker und sind gedacht für Geringverdiener, um ihnen die Arbeit im teuren Münchner Umland zu erleichtern und natürlich auch, um zu verhindern, dass Kita-Räume leer stehen. Zu Debatten im Stadtrat führte der Ansatz, die Einkommensgrenze auf 50 000 Euro bei einem Ein-Personen-Haushalt festzulegen. Das war einigen zu viel, doch aus dem Rathaus hieß es, dass Erzieherinnen dieses Gehalt durchaus erreichen könnten.

Strittig war im Hauptausschuss vor allem, ob die Stadt als Vermieter Werksverträge abschließen sollte. Hans-Peter Adolf, Fraktionssprecher der Grünen, lobte zunächst den "sehr guten Ansatz", Wohnraum für Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen anzubieten, malte dann jedoch ein "Worst-Case-Szenario" aus: Eine Kinderpflegerin zieht ein, kündigt dann aber in Garching oder wird nicht übernommen und arbeitet fortan ganz woanders. "Sie hockt dann drin, und wir kriegen sie nicht mehr raus", sagte Adolf. Das könnte jedoch durch einen Werksvertrag geregelt werden, der Arbeitsplatz und Wohnstätte miteinander koppelt.

Grundsätzlich ist geplant, die zwölf Ein- und Zwei-Zimmer-Wohnungen zu jeweils circa zehn Euro pro Quadratmeter zu vermieten. Bewerben können sich zunächst Beschäftigte des Kinderhauses Untere Straßäcker oder anderer städtischer und nicht städtischer Kitas sowie Personal aus Garchinger Pflegeheimen und sonstige Beschäftigte der Stadt, in dieser Reihenfolge. Auch anerkannte Flüchtlinge sollen berücksichtigt werden. Die Verwaltung schlägt vor, nicht mehr als vier Wohnungen an eine Einrichtung zu vergeben.

Josef Euringer, Sprecher der Bürger für Garching, wies jedoch auf Gefahren hin: "Ich möchte schon, dass die Stadt die Hand drauf hat, wer da reinkommt." Und Bastian Dombret (FDP) machte den Vorschlag, die Mietverträge auf zwei oder drei Jahre zeitlich festzusetzen. Bei der Einkommensbegrenzung hat die Stadtverwaltung die Vergabekriterien für die Wohnanlage "Mühlbach-Quartett" als Vorlage genommen. Bei Zwei-Personen-Haushalten gilt eine Grenze von 75 000 Euro im Jahr. Personen mit Schwerbehinderung und alleinerziehende Mütter haben Vorrang bei der Vergabe der Wohnungen.

Kritik an der Bemessungsgrenze übte CSU-Sprecher Jürgen Ascherl. "Muss man sie tatsächlich so hoch ansetzen?" Auch Armin Scholz (Bürger für Garching) plädierte dafür, den Betrag herabzusetzen, damit wirklich Erzieherinnen einziehen könnten. Harald Jakesch, Fachbereichsleiter der Liegenschaftsverwaltung im Rathaus, betonte jedoch, dass sowieso die Leute mit den niedrigsten Verdiensten bei der Vergabe bevorzugt würden. Außerdem, so berichtete der Garchinger Personalleiter Markus Kaiser, verdienten Erzieherinnen inzwischen besser als früher. Sie kämen je nach Funktion durchaus an die 50 000 Euro heran. "Man verdient halt in der Region München mehr", kommentierte Bürgermeister Dietmar Gruchmann (SPD). Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, inwieweit bei der Vermietung Werksverträge oder auch zeitliche Beschränkungen möglich sind.

© SZ vom 23.02.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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