Garching:Es wird nicht gefragt

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Bürgerbegehren zum Helmut-Karl-Platz ist unzulässig

Das Bürgerbegehren "Rettet den Helmut-Karl-Platz" ist unzulässig. Das hat der Garchinger Stadtrat hat am Donnerstagabend einstimmig entschieden. Die drei anwesenden Vertreter der Grünen, Hans-Peter Adolf, Walter Kratzl und Werner Landmann waren zuvor von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen worden, weil sie als Verantwortliche des Bürgerbegehrens zeichnen. Bürgermeister Dietmar Gruchmann (SPD) ging aber auf das Anliegen der Bürger ein, Lieferverkehr auf dem Helmut-Karl-Platz zu verhindern, und sagte: "Ich verspreche allen Bürgern, wir werden hier Lösungen finden zu aller Zufriedenheit."

Der Ausschluss der drei Grünen-Vertreter kam überraschend. "Sie hätten sich eigentlich selber melden müssen", sagte Gruchmann zu Beginn. Adolf konterte mit einer Rechtsprechung, die im Einzelfall erlaube, "im Rahmen der Fairness" eine kurze Stellungnahme abzugeben oder an der Beratung teilzunehmen. Dem wollten sich die Stadträte außer Bastian Dombret (FDP) nicht anschließen und plädierten dafür, den dreien kein Rederecht einzuräumen. "Die politische Rechnung werden Sie kriegen", orakelte Adolf an den Bürgermeister gerichtet. Am Tag nach der Sitzung sagte Adolf: "Der Ausschluss war rechtswidrig", er belegt das mit einem Kommentar zur Gemeindeordnung, der bei Initiatoren von Bürgerbegehren keine Befangenheit sieht. Adolf kündigte eine Klage der Grünen an, um die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens feststellen zu lassen.

Der Bürgerwille sei deutlich geworden, sagt der Bürgermeister

Die Stadt hatte die rechtliche Zulassung des Bürgerbegehrens von einer Anwaltskanzlei prüfen lassen. Diese hatte moniert, dass in der Begründung falsche Tatsachen behauptet wurden, etwa der Umstand, dass der Hauptausschuss beschlossen habe, Zwölf-Tonner dürften über den Platz fahren. Zur Fragestellung gab es zwei Meinungen. Während das Landratsamt Möglichkeiten nannte, trotz der geforderten Einengung auf 1,80 Meter Feuerwehrautos passieren zu lassen, kam die Kanzlei zu dem Schluss, dass der Weg Rettungskräften und Feuerwehr versperrt wäre. "Da käme eine Millionenklage auf die Stadt zu", sagte Gruchmann. Außerdem wies er auf den Rechtsstreit mit dem Besitzer des ehemaligen Schleckerladens und das Durchfahrtsrecht hin. Hätte das Bürgerbegehren stattgefunden und wäre das Ergebnis vor Gericht gekippt worden, wäre der Bürger frustriert gewesen. "Das wäre ein Schildbürgerstreich gewesen, deswegen bin ich dankbar, dass die Antragsteller diese Fehler gemacht haben", sagte Gruchmann. Florian Baierl (Unabhängige Garchinger) sagte, er sei "froh" über den Fehler. Er nannte Fehler bei der Planung des Platzes und prophezeite: "Eine Schwarz-Weiß-Lösung wird's wohl nicht geben."

Die Stadträte schlossen sich der ablehnenden Haltung der Kanzlei an. Allerdings wollten Dombret und Ulrike Haerendel (SPD) wissen, ob nicht doch der Beschluss des Hauptausschusses rückgängig gemacht werden sollte, auch als ein Zeichen an die Bürger. Haerendel zweifelte zudem an, dass tatsächlich ein Durchfahrtsrecht bestehe. Doch nach Aussage des Bürgermeisters ist es nicht nötig, den Beschluss rückgängig zu machen.

Gruchmann sagte, der Bürgerwille sei deutlich geworden, "insofern hat das Bürgerbegehren schon ein bisschen was erreicht". Er kündigte an, die Stadt werde Fragebogen an alle Gewerbetreibenden verteilen, um Bedürfnisse festzustellen. Er berichtete von einem Gespräch mit Familie Ostler, die vor Gericht für ein Durchfahrtrecht des Lieferverkehrs streitet. Sie habe angedeutet, für eine vernünftige, rechtlich bindende Lösung offen zu sein und sich eingeschränkte Lieferzeiten von 7 bis 10 und von 18 bis 20 Uhr vorstellen zu können. Außerdem sei wohl ein Ladenmieter im Gespräch, der keine Belieferung brauche. Alle waren sich einig, dass es um eine Gesamtlösung für die Fußgängerzone geht.

© SZ vom 30.07.2016 / pa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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