Feldkirchen:Furcht vor noch mehr Verkehr

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Gemeinderat lehnt Vaterstettener Gewerbegebiet "vollumfänglich" ab

Von Nadja Tausche, Feldkirchen

In Feldkirchen regt sich Widerstand gegen das geplante Gewerbegebiet in Vaterstetten. Der Gemeinderat hat die Planungen der Nachbargemeinde in der jüngsten Sitzung einstimmig abgelehnt. Vaterstetten plant, am nördlichen Rand der Gemeinde ein Gewerbegebiet mit einer Größe von rund 70 Hektar zu bauen. Die Hauptangst der Feldkirchner Gemeinderäte ist, wie vor Kurzem bei den Planungen eines Neubaugebiets in Kirchheim, auch bei diesem Bauprojekt der Verkehr: Die Gemeinde befürchtet, dass dieser durch das Gewerbegebiet vor allem auf den Straßen EBE 4 und EBE 17 sowie auf der M1 deutlich ansteigen würde.

Dem entgegen steht das Ergebnis des Gutachtens, das die Gemeinde Vaterstetten in Auftrag gegeben hat. Demnach würde das Verkehrsaufkommen durch das neue Gewerbegebiet nur leicht ansteigen. Das Gutachten rechnet einmal mit einer möglichen Ortsumfahrung Parsdorf/Weißenfeld und einmal ohne. Ohne die Ortsumfahrung würde der Verkehr auf der EBE 17 (Gruber Straße) demnach auf 18 100 Autos pro Tag ansteigen, circa 2700 davon entfielen auf das Gewerbegebiet. Falls man die Ortsumfahrung baut, stiege der Verkehr laut Gutachten sogar nur um 200 bis 300 Autos pro Tag. Allerdings hat das Gutachten sich nicht mit den Hauptverkehrspunkten in Feldkirchen beschäftigt, kritisiert der Gemeinderat. Dort wären dann ebenfalls mehr Autos unterwegs.

Neben dem Verkehr befürchten die Gemeinderäte auch einen Abfluss von Kaufkraft aus Feldkirchen, wie es im Beschluss heißt. Außerdem entspreche die Planung nicht den Zielen des Landesentwicklungsplans, der vorgibt, an bestehende Gebiete anzubauen: "Das Gewerbegebiet rückt mehr als 500 Meter von der Autobahn A94 ab und zerstückelt dadurch die Landschaft und die weitere Zersiedelung noch mehr", so die Gemeinde in ihrer Stellungnahme.

Zwar lehnt der Gemeinderat die Planung des Gewerbegebiets laut Beschluss "vollumfänglich" ab. Trotzdem könne die Gemeinde konkret nicht viel gegen das Projekt tun, erklärte Bauamtsleiterin Dagmar Leiter auf Nachfrage von Gemeinderat Andreas Janson (UWV). Wenn eine Gemeinde Bauvorhaben plant, lege sie die Planungen den Nachbargemeinden vor; Bedenken oder positive Anmerkungen von deren Seite könne sie dann umsetzen oder eben nicht. Wenn nicht, bliebe den Nachbarn nur eine Klage, erklärt die Amtsleiterin. Feldkirchen will sich solche rechtlichen Schritte vorbehalten.

© SZ vom 25.06.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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