Feldkirchen:Bebauungsplan ohne zwei

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Neuordnung gilt nicht für alle Grundeigentümer

Von Nadja Tausche, Feldkirchen

An einem Bebauungsplan entzünden sich Grundsatzdiskussionen der Gemeinde Feldkirchen im Umgang mit geplanten Neubebauungen. Für das Gebiet an der Westend-, Brunnen- und Münchner Straße sollte ein Bebauungsplan erstellt werden, allerdings sind zwei der betroffenen Grundstückseigentümer damit nicht einverstanden. Die Gemeinde könnte den Plan trotzdem erstellen, allerdings würden neue Häuser dann wohl erst in Jahren, wenn nicht Jahrzehnten gebaut werden. Einen Bebauungsplan gegen den Willen der Grundstückseigentümer aufzustellen, hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung abgelehnt.

Bei den Grundstücken geht es zusätzlich zu den zwei umstrittenen Grundstücken auch um Flächen nebenan, die bereits bebaut sind. Die Anwohner haben jedoch einen veralteten Baulinienplan von 1957. Deshalb hat der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München den Vorentwurf für einen neuen Plan ausgearbeitet. Diesen hat Ulrike Angerer vom Planungsverband in der jüngsten Gemeinderatssitzung vorgestellt.

Jetzt, da der Gemeinderat die beiden Grundstücke aus der Planung ausgeschlossen hat, ist allerdings die Frage, ob sich ein Bebauungsplan überhaupt noch lohnt. Aufgabe der Gemeinde sei eine großflächige Planung und keine "Briefmarken"-Planung im kleinen Stil, so die Meinung einiger Gemeinderäte. "Ein großer Umgriff macht das Ganze sinnvoller und effektiver", sagt SPD-Gemeinderat Michael Burger. Angerer dagegen erinnerte daran, dass der Gemeinderat 2016 die Änderung des Bebauungsplans unabhängig von den beiden Grundstücken beschlossen hatte. Grund war damals, dass die derzeitigen Bewohner wegen des veralteten Plans Probleme bekommen würden, sollten sie nachverdichten. Diese Argumentation gelte immer noch, so Angerer.

Schon 2005 hatte der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan aufzustellen. 2016 wurde festgelegt, ihn zu ändern. Auch die Diskussion um eine Bebauungsplanung gegen den Willen der Eigentümer ist alt. Früher hatten sich die Gemeinderäte dafür entschieden, die Grundstücke auch gegen den Willen der Eigentümer aufzunehmen. Diese Entscheidung wurde wieder rückgängig gemacht, der Gemeinderat will den Vorentwurf noch einmal überarbeiten lassen.

© SZ vom 15.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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