Beiträge:Gemeinde soll Bürgerentscheid vermeiden

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986 Unterschriften überreichte die Bürgerinitiative im Juni der Gemeinde. Inzwischen sind es 1065. (Foto: Bürgerinitiative)

Die Anlieger-Initiative fordert die Aschheimer Kommunalpolitiker im Streit um Straßenausbaukosten zum Einlenken auf. Rathauschef Glashauser lehnt einen pauschalen Nachlass aber weiterhin ab

Von Irmengard Gnau, Aschheim

Es wird nicht ruhig um die nachträgliche Erschließung alter Straßen in Aschheim und Dornach. In einigen Straßenzügen sind bereits die Bagger angerückt, in anderen haben die Anlieger sogar schon einen Kostenbescheid im Briefkasten. Doch die Frage, wer am Ende die Rechnung bezahlen soll, muss erst noch geklärt werden. Die Vertreter der eigens gegründeten Bürgerinitiative Straßenausbau Aschheim/Dornach fordern nun, dass der Gemeinderat noch einmal über die Möglichkeit eines Drittelerlasses abstimmen soll. Dem dürfte das Gremium jedoch nicht entsprechen, sondern weiterhin an einem Bürgerentscheid festhalten.

In einem offenen Brief gemeinsam mit weiteren Unterstützerunterschriften - insgesamt gibt Eugen Stubenvoll, Sprecher der Bürgerinitiative, die Zahl inzwischen mit 1065 an - richtete die Initiative die Forderung an Bürgermeister Thomas Glashauser (CSU). Der Drittelerlass solle noch einmal im Gemeinderat öffentlich diskutiert werden, fordern die Unterzeichner. "Wir wollen zeigen, dass es nicht unser Hauptanliegen war, den Aufwand eines Bürgerentscheids zu verursachen", erläutert Stubenvoll. Vielmehr sei das Ziel der Bürgerinitiative, die Möglichkeit des Drittelerlasses zu unterstreichen und die Diskussion darüber noch einmal anzuregen.

Den lehnt der Gemeinderat jedoch bislang geschlossen ab. Und das werde sich auch kaum ändern, sagt Bürgermeister Glashauser. "Der bayerische Gesetzgeber hat den Drittelerlass vorgesehen - aber als ,Kann-Lösung'", sagt er. Man sei als Gemeinderat aber zu der Überzeugung gelangt, dass man alle Bürger gleich behandeln wolle. Jene Grundstückseigentümer, deren Straßen vor April 2012 nachträglich erschlossen und abgerechnet wurden, wären aus Sicht der Gemeinde im Nachteil, würde die Kommune nun den Altstraßenanliegern, die von der 2016 erlassenen Sondermöglichkeit profitieren können, pauschal ein Drittel der üblichen 90 Prozent der nachträglichen Erschließungskosten erlassen. Diese Möglichkeit bietet das bayerische Kommunalabgabengesetz für Altstraßen, die vor mindestens 25 Jahren oft als einfache Asphaltstraßen ohne den entsprechenden Untergrund und Entwässerung angelegt wurden und zwischen April 2012 und März 2021 nachträglich hergerichtet werden. Es ist eine Übergangsregelung, um die Härten nachträglicher Zahlungsforderungen abzufedern, die sich in Aschheim meist im fünfstelligen Bereich bewegen.

Von 2021 an gelten Forderungen für Straßen, mit deren Erstbau vor mehr als 25 Jahren begonnen wurde, als verjährt. Allein deshalb sehen Stubenvoll und die Bürgerinitiative ein gewisses Anrecht auf den Drittelerlass. Aus welcher Kasse am Ende gezahlt wird, müssen wohl bald die knapp 7000 stimmberechtigten Aschheimer entscheiden. "Ein Bürgerentscheid ist der fairste Weg", sagt Glashauser.

© SZ vom 11.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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