Aschheim:Bürgerbegehren abgelehnt

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Aschheimer sollen dennoch über Kosten für Straßenbau abstimmen

Von Irmengard Gnau, Aschheim

Der Gemeinderat hat das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative Straßenerschließung Aschheim/Dornach abgelehnt. Diese fordert einen Nachlass von bis zu einem Drittel der Kosten, die durch nachträgliche Ersterschließungen von Anliegerstraßen derzeit für Dutzende Aschheimer anfallen. Die eingereichten Listen mit 850 Unterschriften erfüllen nicht die formellen Voraussetzungen an ein Bürgerbegehren, begründete die Geschäftsleitung der Gemeinde das Vorgehen. Dennoch sollen die Bürger über die strittige Frage entscheiden: Bürgermeister Thomas Glashauser (CSU) hatte bereits bei der Bürgerversammlung im April vorgeschlagen, der Gemeinderat solle durch ein Ratsbegehren selbst eine Entscheidung herbeiführen.

Den Entscheid inklusive der Formulierung einer konkreten Fragestellung soll die Verwaltung im Rathaus nun vorbereiten, er wird in der kommende Sitzung des Gemeinderats am 28. Juni zur Diskussion gestellt. Der Bürgerinitiative ist das nicht genug. Die Gruppe werde die Unterschriftensammlung wiederholen, nun nach allen formellen Vorgaben, kündigte Sprecher Eugen Stubenvoll an: "Wir werden auf jeden Fall noch einmal ein Begehren starten, damit unsere Argumente auch bei den Bürgern ankommen." Die Vertreter der Initiative zeigten sich enttäuscht, dass die Gemeinderatsmitglieder ihr Begehren ohne jede öffentliche Diskussion einstimmig ablehnten. "Wenn man sieht, dass sich 800 Leute mit Händen und Füßen gegen etwas wehren, ist mir unverständlich, dass man als Gemeinderat oder Bürgermeister nicht mehr mit ihnen spricht", sagt Stubenvoll.

Die Bürgerinitiative bezieht sich in ihrer Forderung nach dem sogenannten Drittelerlass auf eine Möglichkeit, die das bayerische Kommunalabgabengesetz bei Altbeständen vorsieht. Darunter versteht man Anliegerstraßen, die vor mindestens 25 Jahren meist nur als einfache Asphaltstraßen angelegt wurden und nicht den Ansprüchen an eine ordentliche Ersterschließung genügen. Viele Kommunen lassen solche Straßen derzeit ertüchtigen und vollständig ersterschließen; dabei haben die Grundstückseigentümer der Gemeindesatzung zufolge 90 Prozent der anfallenden Kosten zu tragen. Die Eile vieler Kommunen begründet sich darin, dass von April 2021 an diese Abrechnung über Erschließungsbeiträge für Straßen, mit deren Erstherstellung vor mehr als 25 Jahren begonnen wurde, wegfällt. Dann muss - nach der Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung - also die Gemeindekasse die Kosten zur Gänze tragen.

Um den Stichtag abzufedern, hat der bayerische Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass die Kommune bei jenen Altbeständen den Anliegern bis zu ein Drittel der Kosten nachlässt und selbst trägt. Der Aschheimer Gemeinderat hat sich bislang dagegen entschieden, den Drittelerlass anzuwenden mit der Argumentation, dass andere Anlieger in der Vergangenheit auch ihre Erschließungskosten hätten zahlen müssen. Für Anlieger, die durch die Zahlung der meist fünfstelligen Beträge in Nöte kommen, sollen stattdessen individuelle Erlassmöglichkeiten und Stundungen geprüft werden.

Der Bürgerentscheid über den Drittelerlass wäre der zweite in Aschheim binnen zwei Jahren. 2016 hatten die Bürger mit sehr großer Mehrheit die Ansiedlung eines Schlachthofs abgelehnt. Als Abstimmungstermin böte sich der Tag der Landtagswahl an, die in Bayern auf den 14. Oktober fällt.

© SZ vom 19.05.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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