Aschheim:Anlieger pochen auf Rabatt für Straßenbaukosten

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Mit einer Unterschriftenaktion wollen die Betroffenen erreichen, dass Aschheim eine Ausnahmeregel für Altfälle anwendet

Von Irmengard Gnau, Aschheim

Dutzende Aschheimer fürchten derzeit, dass eine Zahlung im vier- bis fünfstelligen Bereich auf sie zukommt. Wie andere Kommunen auch lässt die Gemeinde Aschheim in diesen Monaten zahlreiche alte Asphaltstraßen im Ort ordentlich ausbauen, das heißt, sie legt wo nötig Gehwege an, erneuert Untergrund, Entwässerung und Frostbeständigkeit. Die Baukosten haben der Aschheimer Erschließungsbeitragssatzung zufolge zu 90 Prozent die anliegenden Grundstückseigentümer zu tragen; der konkrete Anteil berechnet sich dabei nach Grundstücksgröße und Bebauung. Eine übergroße Belastung, findet mancher. Ein Anlieger fordert deshalb nun von der Gemeinde, eine Härteausgleichregelung anzuwenden.

Bis zu ein Drittel der anfallenden Erschließungsbeiträge könnte die Gemeinde den betroffenen Anwohnern erlassen, wenn sie dies in ihrer Satzung festlegt. Das hat Eugen Stubenvoll bei Bürgermeister und Gemeinderat angeregt. Der Jurist ist als Anlieger des Johann-Wieser-Rings in Dornach selbst von den Straßenbauarbeiten betroffen. Möglich macht den Nachlass eine Regelung im bayerischen Kommunalabgabengesetz, die speziell auf solche Altbestände abzielt. Dort heißt es in Paragraf 13, Absatz 6, dass Kommunen bei älteren Straßen, die vor mindestens 25 Jahren meist als einfache Asphaltstraßen angelegt wurden und die jetzt, zwischen April 2012 und März 2021 , hergerichtet werden, bis zu einem Drittel der Erschließungsbeiträge erlassen können. Auf diese Weise - so heißt es in der Erläuterung des Innenministeriums zum Gesetz - soll der Übergang abgemildert werden, der durch eine Gesetzesänderung entsteht: Von April 2021 an können Kommunen Straßen, mit deren erstmaliger Herstellung vor länger als 25 Jahren begonnen wurde, nicht mehr über die Erschließungsbeiträge abrechnen.

Diese Änderung ist der Hintergrund, warum so viele Kommunen aktuell ihre alten Ortsstraßen noch herrichten lassen - danach können Anlieger nur noch über die Ausbaubeitragssatzung mit maximal 80 Prozent an den Kosten beteiligt werden; allerdings nur in Gemeinden, die auch über eine solche Satzung verfügen - Aschheim hat, wie viele andere Gemeinden, bislang keine.

Für Grundstückseigentümer, deren alte Straßen jetzt noch ordentlich erschlossen werden, bietet das Gesetz besagte Entlastungsmöglichkeit an. Ob eine Kommune darauf zurückgreift, bleibt ihr überlassen. Bei der Abwägung haben die Verantwortlichen "die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit zu beachten", mahnt das Innenministerium.

Bei der Gemeinde Aschheim hatte Stubenvoll mit seiner Anregung bislang keinen Erfolg. Zwar hat der Gemeinderat die Möglichkeit diskutiert, sich aber schließlich gegen einen Erlass entschieden. Aus Gründen der Gleichberechtigung, wie Bürgermeister Thomas Glashauser (CSU) betont. Grundstückseigentümer, die vor 2012 Erschließungsarbeiten zu bezahlen hatten, würden sonst benachteiligt. Außerdem könne der Gemeinderat wo nötig eine Einzelfall-Lösung finden, argumentiert die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Ingrid Lenz-Aktaş. Dies führe in der Regel zu einer gerechteren Behandlung als eine pauschale Nachlassregelung. Glashauser zeigt Verständnis für den Ärger der Anwohner, denen eine hohe Rechnung ins Haus flattert. Um die Belastung abzumildern, biete die Gemeinde bei hohen Beträgen etwa eine Stundung an. Außerdem wolle man prüfen, ob die Kommune die Entsorgungskosten für den Unterbau der Straßen übernehmen könne, sagt Glashauser. Nicht zuletzt, gibt er zu bedenken, hätten die Anlieger auch einen Vorteil, schließlich erführen die Grundstücke durch den Ausbau der Straße eine Wertsteigerung.

Anlieger Stubenvoll will sich damit noch nicht zufrieden geben. Er sähe die Drittel-Nachlass-Regelung als Chance an, den Unmut der Anlieger gegenüber den Baumaßnahmen zu dämpfen. Der Aschheimer trägt sich mit dem Gedanken, für sein Anliegen eine Unterschriftensammlung im Ort zu starten.

© SZ vom 17.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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