Landgericht:Porsche-Besitzerin will 16 000 Euro vom Freistaat Bayern

Lesezeit: 2 min

  • Eine Autobesitzerin hat den Freistaat Bayern auf 16 000 Euro verklagt - weil ihr Porsche bei einer Standzeit auf dem TÜV-Gelände schwere Schäden erlitten habe.
  • Die Polizei hatte das Auto sichergestellt und ein TÜV-Gutachten gefordert. Als die Frau ihren Porsche mehrere Monate abholen wollte, war der Innenraum und Teile des Motors beschädigt.
  • Jetzt verlangt die Autobesitzerin die Reparaturkosten und zudem Schadenersatz für die entgangene Nutzung vom Freistaat Bayern.

Von Stephan Handel

Das Auto war zu laut, fand der Polizist und tat genau das, was seine Aufgabe ist: Er stellte das Fahrzeug sicher. Als die Besitzerin es zurückbekam, da war sie einigermaßen entsetzt - die Standzeit auf dem TÜV-Gelände hatte nach ihrer Darstellung schwere Schäden an dem Auto hinterlassen. Und weil es nun einmal kein normaler Pkw war, sondern ein Porsche 911, Erstzulassung 1992, könnte es jetzt richtig teuer werden für den Freistaat Bayern: Ihn hat die Autobesitzerin Heike E. vor dem Landgericht in München auf mehr als 16 000 Euro verklagt.

Vier Wochen alt war die Prüfplakette an dem Porsche im Herbst 2015 - zwar hatte Heike E. zwei Mal hinfahren müssen, beim zweiten Mal jedoch hatte sie den Nachweis der Verkehrssicherheit erhalten. Das war dem Polizeibeamten aber egal, der das Auto im November sicherstellte: Für sein Empfinden dröhnte es zu laut. Der Beamte hatte deshalb den Verdacht, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen sein könnte. Der TÜV sollte ein Gutachten anfertigen, und als das erledigt war, wurde der Porsche nach Trudering in die Verwahrstelle gebracht. Von der Polizei freigegeben wurde das Auto am 7. Dezember - Heike E. jedoch erfuhr nach ihren Angaben erst im Januar davon.

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Als sie ihr Auto abholte, war die Frau entsetzt: Das Fahrzeug war ganz offensichtlich im Freien gestanden, das Verdeck des Cabrios war nicht richtig geschlossen gewesen, es hatte hineingeregnet und der Ledersitz war ziemlich beschädigt. Außerdem hatte jemand das Gehäuse des Katalysators - dort wurde die übermäßige Geräuschentwicklung vermutet - mit einem Winkelschleifer abgetrennt, die Lambda-Sonde, die Restsauerstoffgehalt im Abgasermittelt, hing einfach so heraus.

Das kostete Geld - für die Reparatur des Katalysators sind in der Klage 2000 Euro angesetzt, für die des Verdecks weitere 200 Euro. Am kräftigsten zu Buche schlägt allerdings der Nutzungsausfall, den Heike E. geltend macht: Der Katalysator für ein so altes Auto ist schwer zu besorgen; es wurde Ende Juli, bis sie ihr Auto wieder benutzen konnte. Dafür möchte sie jetzt pro Tag 59 Euro - das macht knapp 14500 Euro.

Das könnte schwierig werden, machte ihr Frank Tholl, der Vorsitzende Richter der 15. Zivilkammer am Landgericht, klar: Es gibt genaue Regeln für den Schadenersatz bei entgangener Nutzung, und da scheinen fast 60 Euro etwas zu hoch angesetzt. Der Freistaat bestreitet die anderen Schäden sowieso: Das Verdeck sei vorher schon defekt gewesen, keinesfalls sei das Katalysator-Gehäuse mit einer Flex abgetrennt, worden, der eingebaute Katalysator sei überdies ohnehin nicht für das Fahrzugelassen gewesen. Und der Nutzungsausfall sei auf keinen Fall so gravierend gewesen, argumentiert der Freistaat: Der Porsche sei schließlich ein "Hobby-Fahrzeug" und nicht für den täglichen Gebrauch gedacht.

Das Gericht will sich nun zunächst ein Bild über die tatsächlichen Schäden machen. Dazu will es ein Sachverständigen beauftragen. Erst dann wird weiterverhandelt.

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Von Stephan Handel

Hinweis der Redaktion: In einer ersten Version war in Überschrift und Vorspann von 160 000 Euro die Rede, tatsächlich geht es wie im Text beschrieben "nur" um 16 000 Euro.

© SZ vom 23.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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