Landgericht München I:Animiert - und wohl abgezockt

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Von Ekkehard Müller-Jentsch

Champagner in Strömen, viele Frauen in der privaten Kino-Bar: Zwei Herren aus dem hohen Norden haben es in einer Animierbar in der Schillerstraße so richtig krachen lassen - zum Preis von knapp 10 000 Euro. So sieht es jedenfalls der Betreiber des Etablissements und wehrt sich energisch gegen die Klage des Norddeutschen, der den Löwenanteil seines Geldes zurückhaben will. Der Kunde räumt ungefähr zweimal Champagner, einmal Prosecco und ein paar Bier ein, so um die 500 Euro. Nun soll das Landgericht München I herausfinden, wo die Wahrheit liegt. Und Richterin Inga Hansen brachte ihr Fazit zum Schluss der Verhandlung auf den Punkt: "Wahrscheinlich irgendwo dazwischen."

Sicherlich ist diese Bar weder bei der Staatsanwaltschaft ein unbeschriebenes Blatt, noch in Zeitungsarchiven: Abzockvorwürfe waren immer wieder mal an die Öffentlichkeit gedrungen - zumeist zur Oktoberfestzeit. Aber das interessierte das Gericht in der Verhandlung am Mittwoch nicht. Hier sollten der Kläger und sein Kumpel, aber auch die Bar- und Animierfrauen aussagen, was an jenem Märzsonntag 2012 abgegangen war.

Nach Aussagen der Männer, die einen Leasingwagen nach München überführt hatten, sei es eher ein Herrenabend in einer Kneipe gewesen, in die man nach einem Abendbummel mehr zufällig auf dem Weg ins Hotel noch eingekehrt sei. Der Kläger konnte sich aber weder daran erinnern, wie sein Personalausweis in die Hände der Geschäftsführerin gelangt war, die ihn dann kopiert hatte. Noch will er es, wie die Gegenseite behauptet, richtig krachen gelassen haben. "Ich kaufe den ganzen Laden" und "was kostet die Welt" soll er immer wieder gesagt haben. Der Kunde dagegen behauptet, den Großteil der Perlweinmengen, die in Strömen geflossen sein sollen, nicht bestellt zu haben. Viele Unterschriften auf Kreditkartenbelegen stammten nicht von ihm, sagte er. Die Richterin war allerdings verblüfft, dass eine der Animierdamen sogar die Handynummer des angeblich so spendablen Kunden hatte. Das Urteil soll am 18. März verkündet werden.

© SZ vom 11.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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