Klinikum Großhadern:Sexueller Missbrauch: Fünf Jahre Haft für Pfleger

Wegen sexuellen Missbrauchs einer Patientin ist ein ehemaliger Pfleger des Klinikums Großhadern zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Landgericht München I sah es als erwiesen an, dass sich der 56-Jährige im Juni 2015 an einer Herzpatientin vergangen hatte. Die 63-Jährige war wegen eines Vorhofflimmerns in die Klinik gekommen und stationär aufgenommen worden. Während ihres Aufenthalts schlich sich nachts der Pfleger in ihr Zimmer und legte sich zu ihr ins Bett. Weil die Frau ihren Körper anspannte, gelang es ihm nicht, den Geschlechtsverkehr zu vollziehen. Laut Urteil darf der Pfleger keine Heilberufe und auch keine Hilfstätigkeiten in diesem Bereich mehr ausüben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

© SZ vom 28.06.2016 / chro - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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