Klage gegen Umweltzone:Feinstaub vor Gericht

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Die Landshuter Allee liegt als berüchtigste Feinstaubmeile Deutschlands außerhalb der Umweltzone. Umweltschützer wollen nun gerichtlich eine Ausweitung erstreiten.

D. Hutter

Die Münchner Umweltzone wird erneut ein Fall fürs Gericht. Die Deutsche Umwelthilfe hat angekündigt, die Musterklage eines Anwohners zu unterstützen, der die fortdauernde Überschreitung der Feinstaub-Grenzwerte an der Landshuter Allee nicht länger hinnehmen will.

Umweltschützer klagen an: Trotz erheblicher Feinstaubbelastung befindet sich die Landshuter Allee noch immer außerhalb der Umweltzone. (Foto: Foto: Robert Haas)

Es sei nicht akzeptabel, dass eine der berüchtigtsten Feinstaubmeilen Deutschlands noch immer nicht Teil der Umweltzone sei. Die Landshuter Allee ist mit 52 Überschreitungen seit Jahresbeginn derzeit die einzige Messstelle bayernweit, die die Vorgaben der Europäischen Union nicht einhalten kann.

Details zu der Klage will Umwelthilfe-Geschäftsführer Jürgen Resch bei einer Pressekonferenz am Mittwoch in Berlin bekanntgeben. Die Organisation hatte den Marsch vor Gericht aber bereits im August angedroht. Damals schickte die Berliner Organisation ein Ultimatum ans Büro des Oberbürgermeisters, die Stadt müsse binnen sechs Wochen wirksam gegen die Feinstaubbelastung an der Landshuter Allee vorgehen - sei es durch eine Ausdehnung der bislang am Mittleren Ring endenden Umweltzone oder aber notfalls durch eine Sperrung des Straßenzugs.

Münchner Umweltzone als lasch verschrien

Dass Letzteres nicht wirklich weiterhelfen würde, räumt auch Resch ein. "Wir wollen erreichen, dass entschiedener gegen Feinstaub vorgegangen wird", umriss der Geschäftsführer damals im Gespräch mit der SZ das Ziel der Aktion.

Bei Umweltschützern ist die Münchner Umweltzone seit langem als lasch verschrien und steht daher in der Kritik. Bemängelt wird vor allem, dass Bayerns Hauptstadt erst im Oktober 2010 die rote und im Herbst 2012 die gelbe Plakette aussperren will - in Berlin und Hannover geschieht dies in einem einzigen Schritt zum 1. Januar 2010.

Da nach einer Erhebung des Bundes Naturschutz inzwischen nur noch sehr wenige Autos mit roter Plakette unterwegs sind, ziele die Münchner Vorgehensweise ins Leere. "Die Stadt will Autos aus der Umweltzone ausschließen, die es nicht mehr gibt", ärgert sich Martin Hänsel, der Feinstaubexperte des Bundes Naturschutz.

Statt "Phantomautos" zu jagen, solle besser die gelbe Plakette gleich mitgeächtet werden. Ein entschiedenes Vorgehen sei dringend geboten, da zum Jahreswechsel zusätzlich neue Grenzwerte für Stickstoffdioxid in Kraft treten - ein Schadstoff, der sehr viel eindeutiger als der Feinstaub dem Verkehr zugeordnet werden kann ( SZ berichtete).

Lesen Sie auf der nächsten Seite, warum Umwelthilfe-Geschäftsführer Resch den Umgang mit "Zonen-Sündern" für absurd hält.

Für absurd hält Resch auch den Umgang mit den "Zonen-Sündern". Denn wer in Münchens Umweltzone ohne Plakette erwischt wird, kann der Strafe - 40 Euro und ein Punkt in Flensburg - durch nachträglichen Kauf des Aufklebers noch entgehen. Klaus Kirchmann vom Kreisverwaltungsreferat (KVR) bestätigt diese großzügige Vorgehensweise. Von den 7400 Bußgeldverfahren, die die kommunalen Verkehrswächter seit Jahresbeginn eingeleitet haben, sei daher nur in 2120 Fällen tatsächlich eine Strafe ergangen.

Gefälschte Plaketten sind übrigens dem KVR bislang nicht untergekommen - dies würde jedoch deutlich empfindlichere Strafen nach sich ziehen. Auf Münchens Straßen herrscht oftmals Verwunderung, wie viele ältere Fahrzeuge mit grüner Plakette herumfahren. Tatsächlich ist es gerade bei größeren Autos, etwa VW-Bussen, möglich, eine Einstufung als Nutzfahrzeug zu erhalten - dann sind die Schadstoffwerte weniger streng. Dies ist jedoch völlig legal.

Nach Auskunft des KVR sind in München knapp 11.000 Pkw, fast 200 Busse und 4500 Lkw mit roter Plakette zugelassen. Dazu kommen knapp 16000 Pkw, 74 Busse und gut 10.000 Lkw ganz ohne Aufkleber. Anwohner der Umweltzone genießen eine Gnadenfrist von zwei Jahren - allerdings nur auf Antrag und nur wenn die Nachrüstung eines Partikelfilters nicht möglich ist.

© SZ vom 29.12.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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