Klage gegen Polizei:Malermeister fordert Radarwarner zurück

Lesezeit: 1 min

Keine Angst vorm Blitzer: Die Polizei hat einen Malermeister mit einem Radarwarner erwischt und das Gerät beschlagnahmt. Es soll jetzt vernichtet werden. Doch der Mann hat Klage erhoben und macht vor Gericht deutlich: Er will den Blitzerwarner zurück - um jeden Preis.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Ein Münchner Malermeister will die Polizei zwingen, seinen beschlagnahmten Radarwarner wieder herauszugeben. Die Behörde will ihn dagegen vernichten. Dass dem Handwerker der Prozess, den er deswegen angestrengt hat, viel mehr Geld kosten wird, als das kleine Gerät wert ist, scheint ihn nicht zu stören. Er und sein Anwalt Rüdiger Imgart wollen die gängige rigorose Rechtsprechung ändern.

"Wer ein Radarwarngerät im Fahrzeug bereit hält, muss unter Umständen damit rechnen, dass es sichergestellt und vernichtet werden kann." So hat es der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) vor Jahren festgestellt. Und die Richterinnen der 7. Kammer am Münchner Verwaltungsgericht machten in der Verhandlung am Mittwoch deutlich, dass sie sich daran auch weiterhin halten wollen. Aber so einfach will der Malermeister das nicht akzeptieren.

Der Handwerker war im Mai in der Giesinger Werinherstraße von einer Streife bei einer Routinekontrolle gestoppt worden. Dabei entdeckten die Beamten auf dem Armaturenbrett des VW einen Radarwarner. Der soll mit einem Klettband dort festgemacht gewesen sein, sagen die Polizisten. Der Malermeister bestreitet das. Und er besteht auch darauf, dass dieses Gerät keineswegs betriebsbereit gewesen sei - "es hat ein notwendiges GPS-Modul gefehlt", sagt Anwalt Imgart. 103 Euro Bußgeld musste der Maler zahlen und zudem kassierte er vier Punkte in Flensburg.

Sein Mandant sei im Auftrag einer Lokalkette beruflich viel in Österreich unterwegs. "Und nur dort hat er das Gerät benutzen wollen." Allerdings sind auch in Österreich Radarwarner verboten. "Wenn ich es dort verbotswidrig benutze, ist es nicht besonders glaubwürdig, dass ich es nicht auch in Deutschland verbotswidrig benutze", sagte deshalb die Vorsitzende Richterin. Und nach Meinung des VGH dürften Warngeräte nun mal "zur Unterbindung eines drohenden Rechtsvergehens" auch vorsorglich beschlagnahmt werden.

Bevor die Kammer aber ein Urteil fällt, stellte der Rechtsanwalt noch den Antrag, einen Gutachter zuzuziehen. Der soll nun feststellen, ob der Warner auch ohne das GPS-Teil funktionsfähig gewesen wäre. Der Prozess dürfte damit für einen längeren Zeitraum auf Eis liegen.

© SZ vom 17.01.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: