Haftbedingungen in Stadelheim:Ex-Insasse fordert Schmerzensgeld

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Zellentrakt in der JVA Stadelheim: Immer wieder klagen Gefängnisinsassen gegen ihre Haftbedingungen. (Foto: Claus Schunk)

Acht Quadratmeter für zwei Häftlinge, offene Klos ohne Abtrennung: Ein ehemaliger Stadelheim-Insasse klagt wegen menschenunwürdiger Unterbringung und fordert Schmerzensgeld. Er ist nicht der erste.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Dunkelgrüne Stahltore, sechseinhalb Meter hohe Betonmauern und Stacheldraht - natürlich geht es hinter diesem Bollwerk nicht wie in einem Hotel zu. Trotzdem haben auch in der mehr als 100 Jahre alten Justizvollzugsanstalt Stadelheim die Häftlinge Anspruch auf eine menschenwürdige Unterbringung. Mehrere Amtshaftungsklagen gegen den Freistaat zeigen aber, dass hinter den hohen Mauern offenbar nicht selten deutliche Lücken zwischen Vorschriften und Realität klaffen. So wie im Fall eines Untersuchungshäftlings, der den Staat nun auf 3300 Euro Schmerzensgeld verklagt hat.

Straftäter werden zwar zu Recht hinter Schloss und Riegel gesteckt, das aber nicht immer zu Bedingungen, die mit der Menschenwürde in Einklang zu bringen sind: Typisch sind zu kleine und mehrfach belegte Zellen mit offenen Toiletten. So war es auch dem Münchner ergangen. Er saß zusammen mit einem anderen Häftling in einer Zelle, die kaum acht Quadratmeter maß.

Das Klo in diesem Raum sei nur durch einen verdreckten und obendrein zerrissenen Duschvorhang abgetrennt gewesen, berichtete in der Verhandlung am Mittwoch sein Rechtsanwalt. Für 165 Tage unter diesen Bedingungen will der Münchner, der inzwischen wieder auf freiem Fuß ist und als Kurierfahrer arbeitet, je 20 Euro Entschädigung. Die Vertreterin des beklagten Freistaats bestritt all diese Vorwürfe.

Mindestens zehn derartige Verfahren in letzter Zeit

Der Vorsitzende Richter der 15. Zivilkammer bemerkte zu Beginn der mündlichen Verhandlung: "In letzter Zeit haben wir mindestens zehn derartige Verfahren - das scheint doch ein generelles Problem zu sein." Die Beschwerdewelle könnte zudem durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs verstärkt worden sein: Der BGH hatte in einem Urteil bestätigt, dass weniger als fünf Quadratmeter pro Häftling menschenunwürdig sein können - allerdings müsse stets der Einzelfall betrachtet werden.

Vor allem aber hatte der BGH zugleich auch entschieden, dass die Häftlinge solche Zustände keinesfalls still erdulden dürfen, um sich dann erst später zu beschweren. Vielmehr müssten sie unmissverständlich und nachdrücklich sofort auf die schlechten Umstände hinweisen. Für den Münchner könnte das zum Problem werden. Sein Anwalt schilderte dem Gericht, dass sein Mandant sich natürlich bei den Vollzugsbeamten beschwert habe und verlegt werden wollte. Die hätten ihm jedoch erklärt, dazu müsse er einen schriftlichen Antrag stellen. "Aber das bringt nichts", hätten sie ihm zugleich versichert. Die Anwältin des Freistaats bestreitet auch diese Behauptung.

Hätte der Mann nun trotzdem darauf beharren und den Antrag um des Antrags willen stellen müssen, fragte sich der Vorsitzende Richter. Da es schwierig sein dürfte, durch Zeugenbefragungen nachträglich herauszufinden, was damals tatsächlich gesprochen worden ist, will das Gericht demnächst einen schriftlichen Vergleichsvorschlag vorlegen.

Aus der Verhandlung lässt sich schließen, dass die Richter weniger als fünf oder sechs Quadratmeter Platz pro Häftling in einer Mehrbettzelle für unangemessen halten. Als menschenunwürdig werden sie vermutlich auch Klos ohne richtige Abtrennung ansehen. Da aber ein Teil der Schmerzensgeldforderung des klagenden Häftlings verjährt sein könnte, wird die Kammer möglicherweise etwa ein Drittel des eingeklagten Betrages als Kompromisslösung für angemessen halten.

Auch in anderen Fällen hatte sich der Freistaat schon auf solche außergerichtlichen Vergleiche eingelassen - denn eine richterlich festgestellte Mindestgröße für Haftzellen dürfte den realen Strafvollzug vor unlösbare Probleme stellen.

© SZ vom 14.02.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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