Urteil des Verwaltungsgerichtshofs:Fluglärmgegner sind enttäuscht

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Nach dem Urteil des VGH herrscht die Befürchtung, dass der Luftverkehr in Oberpfaffenhofen ausgeweitet wird. Die Hoffnungen richten sich jetzt auf die Politik.

Wolfgang Prochaska und Andreas Ostermeier

Die Starts und Landungen von Geschäftsfliegern auf dem Flughafen in Oberpfaffenhofen geschehen nun mit Zustimmung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes. 9725 solcher Flüge sind pro Jahr zulässig - diese Zahl gilt seit einem Bescheid des Luftamts Südbayern aus dem Jahr 2008. Das Urteil vom Donnerstag hat Hans-Dieter Jentzsch überrascht. Der Germeringer Fluglärmgegner hatte nicht mit einem Richterspruch zu Gunsten des Flughafenbetreibers Edmo gerechnet, sondern damit, dass der Fall wegen eines Fehlers der ersten Instanz nochmals vor einem Verwaltungsgericht verhandelt werden muss.

Auf dem Sonderflughafen in Oberpfaffenhofen dürfen auch Geschäftsflieger landen und starten. (Foto: Sta Franz Xaver Fuchs)

Allerdings bezweifelt Jentzsch, dass die Firma Edmo mit dem Sieg vor Gericht viel anfangen kann: Es bleibe bei der bereits bislang zulässigen Anzahl von Starts und Landungen, sagte er. Germerings Dritter Bürgermeister Helmut Ankenbrand (SPD) äußerte sich ähnlich. Die Situation für Germering habe sich durch das Urteil nicht verändert. Die Stadt hatte ursprünglich gemeinsam mit Gilching und Weßling vor Gericht ziehen wollen, war aber als Kläger nicht zugelassen worden.

Ankenbrand wie Jentzsch richten ihre Hoffnung nun auf das Landesentwicklungsprogramm (LEP), das für Oberpfaffenhofen keinen weiteren Geschäftsreiseflugverkehr mehr zulässt. Ob die Fluglärmgegner sich gegen das Urteil vor einem Gericht wehren, das werde zwischen den Bürgerinitiativen - neben der in Germering gibt es weitere in den Gemeinden um den Flughafen sowie im Würmtal - erst diskutiert werden, sagte Jentzsch. Zuvor benötige man die schriftliche Urteilsbegründung und müsse diese mit den Anwälten durchgehen.

Die Grünen im Landkreis Fürstenfeldbruck befürchten durch das Urteil eine "schleichende Entwicklung zum Verkehrsflughafen". Das sagte die Germeringer Bundestagsabgeordnete Beate Walter-Rosenheimer. Den Richterspruch bedauere sie deshalb sehr. Auch wenn die Zahl der Starts und Landungen gleich bleiben solle, werde "einer Ausweitung des Flugverkehrs Tür und Tor geöffnet". Leidtragende seien die Anwohner. Walter-Rosenheimer hält die "Beeinträchtigung der Naturschutzgebiete, die Verschmutzung des Trinkwassers und den steigendenden Fluglärm" für "nicht akzeptabel".

Grünen-Sprecher Jan Halbauer sagte, der Zweck des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen solle sich auf den Werks- und Forschungsflugverkehr beschränken. "Aus verkehrspolitischen Gründen ist eine Ausweitung dieses besonderen Zwecks auf zusätzliche Nutzarten nicht erforderlich."

Der Vorsitzende der Gilchinger Bürgerinitiative "Fluglärm", Rudolf Ulrich, ahnte schon an den zwei Verhandlungstagen Anfang August, dass die Sache für die Gemeinden und die Bürger nicht gut ausgehen würde, als der Vorsitzende Richter Erwin Allesch, Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs (VGH), das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts für "fehlerhaft" erklärte. Ulrich sollte recht behalten. Aus seiner Sicht: "leider". Zur VGH-Entscheidung meinte er in einer Presseerklärung: "Der Verein Fluglärm ist von dem heutigen Urteil des VGH enttäuscht. Die Erwartung, den streitgegenständlichen Bescheid des Luftamts Südbayern auf gerichtlichem Wege zu Fall bringen zu können, hat sich nicht erfüllt."

Vor allem "überrascht" von dem deutlichen Urteil zeigte sich der Gilchinger Bürgermeister Manfred Walter (SPD). Zwar sei auch er enttäuscht, aber man habe immerhin erreicht, dass die Lärmgrenzwerte bei 60 Dezibel festgeschrieben sind. Tatsächlich hätte es aus Sicht der Anwohner schlimmer kommen können: Da es sich bei Oberpfaffenhofen nach Auffassung des Gerichts um einen Bestandsflughafen handelt, wäre auch der höhere Wert von 65 Dezibel gesetzlich möglich gewesen. In diesem Fall hat der Flughafenbetreiber Edmo sein Entgegenkommen gezeigt und die 60 Dezibel akzeptiert.

Auch Weßlings Bürgermeister Michael Muther, ist "natürlich nicht hellauf begeistert" von der Entscheidung der Münchner Richter. Muther stört vor allem, dass weiterhin der laute Hubschrauber-Verkehr zulässig ist und zwar auch an Wochenenden. Die Weßlinger hatten in der Verhandlung strengere Lärmwerte - 55 Dezibel - gefordert.

Auch Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP) äußerte sich. Er hatte sich erfolgreich dafür eingesetzt, die Geschäftsfliegerei in Oberpfaffenhofen aus dem Landesentwicklungsprogramm zu streichen. Zeil sieht in der "Geschäftsfliegerei nicht die Zukunft von Oberpfaffenhofen". Vielmehr will er weiterhin Firmen ansiedeln. "Ich fordere den Betreiber des Flughafens auf, an solchen Lösungen konstruktiv und zukunftsorientiert mitzuwirken", sagte der bayerische Wirtschaftsminister am Donnerstag.

© SZ vom 24.08.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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