Puchheim:Diebstähle und Platzverweise

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Die Polizei muss beim Volksfest in Puchheim kaum einschreiten

Ziemlich friedlich ist es am Wochenende nach Ansicht der Polizei Gröbenzell beim Puchheimer Volksfest zugegangen. Doch Alkohol in Verbindung mit Übermut, Renitenz und Selbstüberschätzung haben auch diesmal zu einigen Einsätzen geführt. So etwa im Fall eines 20-Jährigen. Denn wenn der Sicherheitsdienst Volksfestbesuchern ein Hausverbot erteilt, haben sie sich vielleicht arg danebenbenommen. Meist bleibt es beim einmaligen Verbot. Der 20-Jährige aber schien zunächst völlig uneinsichtig zu sein, und deshalb war es mit den Ermahnungen des Sicherheitsdienstes nicht mehr getan. Es musste die Polizei einschreiten. Den Freitagabend erlebte der junge Puchheimer also auf der Wache in Gröbenzell. Am Samstag aber steuerte er erneut den Volksfestplatz an, wurde erkannt und wieder der Polizei übergeben. Von der erhielt er einen Platzverweis. Und das reichte ihm wohl. Die Polizei schrieb jedenfalls: "Es besteht noch Hoffnung."

Erinnerungsstück oder Diebesgut - diese Unterscheidung macht die Polizei, wenn Volksfestbesucher Maßkrüge aus dem Zelt mit nach Hause nehmen wollen. Sieben davon wurden am Freitag und Samstag gestellt, und einer hatte sogar noch eine geklaute Warnbake unterm Arm. Ziemlich dreist, aber immerhin eine gute Ausrede hatten ein 16- und ein 17-Jähriger aus Olching, die vom Sicherheitsdienst dabei erwischt wurden, wie sie eine Bierbank wegtrugen. Sie schafften es immerhin bis zum Zeltausgang. Ihr durchaus überzeugendes Argument: Sie wollten die Bank lediglich vor Zerstörung schützen.

Mit 1,6 Promille nicht mehr ganz nüchtern war eine 17-Jährige aus Olching, die sie einer Polizeistreife im Umfeld des Puchheimer Volksfests auffiel. Sie prallte mit ihrem Radl schon gegen Absperrungen des Fahrradparkplatzes und versuchte weiterzufahren. Die Polizei hielt die Betrunkene auf und nahm sie mit, es gab eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr, und anschließend durfte der Bruder seine Schwester abholen.

© SZ vom 23.04.2018 / ecs - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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