Pro Radschutzstreifen:Regel statt Ausnahme

(Foto: SZ)

Radfahrer, die zügig vorankommen möchten, können dies besser, wenn sie die Fahrbahn nutzen dürfen

Von Stefan Salger

Wer oft ins Auto steigt, aber eben auch aufs Fahrrad, kennt beide Perspektiven: Autofahrer, die von Nebenstraßen oder Einfahrten in eine vorfahrtsberechtigte Straße einbiegen wollen, fahren weit vor, um sich einen Überblick zu verschaffen. Das geht kaum anders. Dabei blockieren sie den Radweg. Zügige Fahrer, die auf modernen Rädern oder mit Elektro-Unterstützung unterwegs sind und bereits durch Falschparker und das stete Auf und Ab an Ausfahrten gebremst werden, wollen aber nicht auf der Motorhaube landen. Die auf der Fahrbahn abmarkierten Streifen, die ein Mitfließen am Rande des Autoverkehrs ermöglichen, sind besser. Kinder bis zehn Jahre, die noch unsicher sind, dürfen nebst Begleitperson ja ohnehin auf dem Gehweg fahren. Eine Kombination von Radweg und Radstreifen ist nicht nur wegen des meist beengten Raums keine Alternative. Denn Autofahrer gewöhnen sich nur an Radstreifen, wenn es diese zum einen möglichst flächendeckend gibt und zum anderen nicht nur ein paar mutige Einzelkämpfer darauf unterwegs sind, es also zur Regel statt zur Ausnahme wird. Erleichtert würde die Akzeptanz von Radstreifen und der Umstieg aufs Rad zudem durch eine großzügigere Ausweisung von Tempo-30-Zonen nebst Kontrollen.

© SZ vom 17.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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