Olching:Lärmschutzwand nicht nötig

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Augenschein: Richter Johann Oswald (rechts) mit Prozessbeteiligten im Olchinger Gewerbegebiet. (Foto: Günther Reger)

Verwaltungsgericht beanstandet Festsetzungen im Bebauungsplan des Gewerbegebiets

In einem Gewerbegebiet sind nur ausnahmsweise Wohnungen erlaubt, in der Regel für Betriebsleiter. Weil die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) München dieser Meinung ist, muss ein Kläger vor dem von ihm gebauten Gebäude - einer Bananenreiferei am Rande des neuen Gewerbegebiets in Olching - nun doch keine Lärmschutzwand bauen. Die hatte das Landratsamt verlangt, nachdem gegenüber Wohnungen entstehen sollten. Kurios ist allerdings, wie sich die Entscheidung des Gerichts auf die geplanten Wohnungen auswirkt: Das im Flächennutzungsplan dargestellte Vorhaben "Bauunternehmung mit Mitarbeiter-Wohnungen" könnte nach dieser Entscheidung unter Umständen dennoch gebaut werden, bloß eben ohne Lärmschutzwand. Der Grund: Die Richter kritisierten die von der Stadt Olching zugunsten eines Unternehmers gemachten Festsetzungen im Bebauungsplan als unwirksam. Und erklärten die als Sondergebiet ausgewiesene Fläche für die "Bauunternehmung" zum Außenbereich.

Wenn Juristen über etwas streiten, wird der Sachverhalt für Laien meist etwas unübersichtlich. So auch bei dem Augenscheintermin der VG-Kammer. Denn der Gegenstand der Klage ist die vom Landratsamt verlangte Lärmschutzwand. Doch in der guten einen Stunde, in der die Prozessbeteiligten an diesem Nachmittag am Ende der Adam-Geisler-Straße vor der Bananenreiferei ihre Argumente austauschen, verlagert sich die Diskussion zunehmend von Inhalt und Bedeutung von Lärmgutachten und den üblichen Zeiten der Büronutzung hin zu grundsätzlicheren Fragen. Zum Beispiel jener, welche Nutzungen der Gesetzgeber auf welchen Flächen vorgesehen hat.

Der Sachverhalt ist schnell erzählt. Kläger ist die BMP Olching GmbH und Co. KG. Der Zusammenschluss des Projektentwicklers Isarkies (der auch das Gada-Gewerbegebiet der Nachbargemeinde Bergkirchen vermarktet hat) und des Investors MP Holding hat die Bananenreiferei gebaut. Und sie an den holländischen Fruchtimporteur van Wylick langfristig vermietet. Weil auf der anderen Seite der Adam-Geisler-Straße ursprünglich ein Bauunternehmer ein Gebäude samt Mitarbeiter-Wohnungen errichten wollte, hatte die Stadt Olching den Flächennutzungsplan bei der Planung des Gewerbegebiets so gestaltet, dass das Gewerbegebiet an der Adam-Geisler-Straße endet. Die Fläche, auf der der - inzwischen wieder abgesprungene - Bauunternehmer bauen wollte, wurde zum Sondergebiet - wegen der geplanten Wohnungen. Als das Landratsamt als Genehmigungsbehörde merkte, dass gegenüber des Fruchtimporteurs Wohnungen geplant sind, verlangte es die Lärmschutzwand. Die BMP Olching reichte dagegen Klage ein.

Dass der Bauunternehmer auf diese Weise günstigen Wohnraum schaffen wollte, leuchtet den 17 Prozessbeteiligten ein. Nach einer kurzen Beratung erklärt der Vorsitzende Richter Johann Oswald, die Kammer halte die Festsetzung als Sondergebiet für unwirksam, "weil hier Nutzungsarten miteinander kombiniert werden, die nach der Baunutzungsverordnung nicht zusammengehören". Deshalb sei die Fläche nun Außenbereich, demnach kein Lärmschutz erforderlich. Auch andere Festsetzungen im Bebauungsplan seien "problematisch", erklärt der Vorsitzende. Die Richter lassen eine Berufung zu, was darauf hinweisen könnte, dass sie die Frage gern auf höherer Ebene geklärt hätten. Die beiden Parteien warten vor ihrer Entscheidung auf das schriftliche Urteil.

© SZ vom 08.12.2016 / alin - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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