Olching:Klage wegen Leichengeruchs

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Weil sie hofft, eine neue Bleibe zu finden, hat Barbara Müller schon alles in zusammengepackt. (Foto: Voxbrunner Carmen Mittelstetten)

Mieterin will Sanierung ihrer Wohnung vor Gericht durchsetzen

Von Julia Bergmann, Fürstenfeldbruck

Mit dem Leichengeruch in ihrer Sozialwohnung lebt Barbara Müller (Name von der Redaktion geändert) nun schon seit über einem Jahr. Mindestens zwei Wochen lang lag der leblose Körper ihres Vormieters darin, bevor die Wohnung unsaniert an die Bruckerin weitervermietet wurde. Der Gestank plagt sie bis heute. Weil der Vermieter, die GBW-Gruppe, trotz wiederholter Beschwerde keinen Handlungsbedarf sah und auch eine Mietminderung keinen Erfolg brachte, zieht die 47-Jährige nun vor Gericht. Erwirken will sie dort, dass ihre Wohnung saniert wird und dass die GBW ihr Matratze und Sofa ersetzt, die nun auch kontaminiert seien.

Bereits im Sommer hatte sich Barbara Müller an einen Rechtsanwalt gewandt. Seit August hatte sie auf sein anraten bereits die Miete von etwa 400 Euro um 20 Prozent gemindert. Die GBW schickte Mahnungen und behielt zuletzt Barbara Müllers Betriebskostenrückerstattung ein, um das Mietkonto, dass durch die Minderung im Minus war, auszugleichen. Nun reichte es der 47-Jährigen. Zwar hatte die GBW Anfang Dezember auf Nachfrage der Süddeutschen Zeitung betont, man wolle prüfen, ob man die Mieterin zeitnah eine gleichwertige Wohnung anbieten könne. Gehört habe die Frau, was die Ersatzwohnung angeht, aber nichts mehr. Immerhin will das Unternehmen nun, wie ebenfalls auf Nachfrage versprochen, einen Gutachter einschalten. Als Termin ist der 10. Januar festgesetzt.

Dass nun ein externer Gutachter eingeschaltet wird, beruhigt Barbara Müller aber nicht. "Ich traue dem Frieden nicht", sagt sie. Skeptisch sei sie nicht nur, weil die Firma selbst den Gutachter bestimmt habe, sondern auch, weil dieser extra aus dem Chiemgau anfahre. "Es gibt doch in München und im Umland bestimmt genug Gutachter, die das machen könnten", sagt sie. Außerdem habe die Firma schon einmal zwei Hausmeister geschickt, die bei einer vermeintlichen Prüfung an der Wohnungstüre stehen geblieben sind und den Raum gar nicht erst betreten hätten.

Sie könne einfach nicht verstehen, warum die GBW die Wohnung vor dem Neubezug nicht sanieren hat lassen. Von mehreren Fachleuten, darunter ein Tatortreiniger, habe sie erfahren, dass in einer betroffenen Wohnung Tapeten, Böden, oft sogar der Estrich und Putz entfernt werden müssen. Stattdessen wurde bei ihr lediglich frisch gestrichen.

Die lange Zeit in der Wohnung und die Belästigung durch den Geruch zehren an den Nerven der 47-Jährigen. Sogar einen Waschzwang hat sie mittlerweile entwickelt und der Ekel und die Albträume plagen sie seit ihrem Einzug. Die Bruckerin fühlt sich allein gelassen. Auch auf dem Wohnungsamt habe sie bisher keine Hilfe bekommen. Dort habe man ihr sogar einmal gesagt, sie solle angesichts des angespannten Wohnungsmarktes froh sein, überhaupt eine Wohnung zu haben. In einem Rechtsstreit sieht sie nun ihre letzte Chance. Aber niemand wisse, wie lang sich dieser hinziehen wird. Ihr großer Wunsch wäre es, schon vorher eine Wohnung zu finden, die für sie als Hartz-VI-Empfängerin bezahlbar ist. "Dann könnte ich fristlos kündigen", sagt sie. Um jeden Hinweis wäre sie dankbar.

© SZ vom 04.01.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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