Vogelpark Olching:Auf dem Rechtsweg

Lesezeit: 3 min

In sieben Verfahren wird derzeit geklärt, ob in dem touristischen Ausflugsziel alles mit rechten Dingen zugegangen ist

Von Erich C. Setzwein, Olching

Was führen die Vogelliebhaber in Olching im Schilde? Wollen sie Greifvögel züchten, um durch den Verkauf Einnahmen für den baurechtlich nur geduldeten Zoo zu generieren? Woher kommen die exotischen Vögel eigentlich, die gleich zwei bayerische Landratsämter beschlagnahmt haben? Fragen über Fragen, zu denen es sehr unterschiedliche Antworten gibt - je nachdem, wer darauf antwortet. Der Streit um den privaten Vogelpark Olching, das touristische Aushängeschild der Stadt, ist eskaliert, so dass an runden Tischen anscheinend keine Einigung gefunden werden kann. Statt dessen haben sich aus Vogelliebhabern und Behördenvertretern Parteien gebildet, die sich nun vor Gericht treffen. In derzeit insgesamt sieben Fällen vertritt die Olchinger Rechtsanwältin Fee Huber den Vogelliebhaberverein und dessen Mitglied Sascha Kuchenbauer. Es geht um Bescheide, die das Landratsamt Fürstenfeldbruck aus tierseuchen-, arten- und tierschutzrechtlichen Gründen erlassen hat sowie um ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Kuchenbauer. Anwältin Huber spricht von einer "unerklärlichen Bescheidflut".

Der Karakara-Fall

Mit einer aufsehenerregenden Aktion unter Polizeischutz hat das Landratsamt Fürstenfeldbruck dem 24 Jahre alten Falkner Sascha Kuchenbaur zwei Falklandkarakaras weggenommen. Zwei südafrikanische Singhabichte, die Kuchenbaur vor einer Kontrolle durch den Tierschutz zunächst versteckt hatte und dann zu einem befreundeten Falkner in den Landkreis Tirschenreuth brachte, wurden vom dortigen Landratsamt ebenfalls beschlagnahmt. Doch warum musste es so weit kommen? Kuchenbaur, sagt seine Anwältin, habe im Februar die Karakaras sowie die beiden Singhabichte von einem Züchter aus Luxemburg erworben. Für die Vögel habe er einen Herkunftsnachweis bekommen, als er sich zur Übergabe der Vögel "bei Stuttgart", wie Huber sagt, mit dem Vogelhändler getroffen haben. Warum gerade Stuttgart? "Weil der Züchter auf dem Weg nach Italien war und man sich auf der Hälfte getroffen hat", erklärt die Anwältin. Den Herkunftsnachweise aber zweifle das Landratsamt an, es vermute einen Wildfang. Weil der Händler aber nicht wieder aufgetaucht sei, Kuchenbaur ihn auch nicht erreichen könne, müsse man davon ausgehen, dass er einem Betrüger aufgesessen sei. "Wir wissen nicht, ob die Adresse stimmt", sagte Fee Huber, "es ist noch keine Anzeige gestellt worden, eine Anzeige gegen Unbekannt macht keinen Sinn." Allein in diesem Fall klagt Sascha Kuchenbaur gegen die Beschlagnahme der Falklandkarakaras, gegen deren Einzug durch die Behörde sowie gegen die Untersagung von gewerblichen Tiertransporten. Außerdem steht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen der Haltung der Singhabichte an. Über die Bescheide wegen der Beschlagnahme und des Einzugs das Verwaltungsgericht hat nach Angaben aus dem Landratsamt im Eilverfahren bereits ein Urteil gefällt. Das Hauptverfahren steht noch aus.

Geflügelpest-Gefahr

Auch mit seinem Bescheid zur Fütterung der Enten habe das Landratsamt vom Verwaltungsgericht zumindest im Eilverfahren Recht bekommen, sagt Hans-Werner Merk vom Veterinäramt. In diesem Fall betrifft es den Tierseuchenschutz, insbesondere die Gefahr der Ausbreitung von Geflügelpest. Das Futter für die Enten muss demnach so platziert werden, dass Wildvögel nicht dorthin gelangen und möglicherweise Geflügelpesterreger dort auf die Zootiere übergehen können. Diesen Bescheid hält Anwältin Huber für "aus mehreren Gründen unsinnig". In dem Bescheid seien alle Beanstandungen aufgeführt und es seien "unglaublich kurze Fristen gesetzt worden", so unter anderem für bauliche Änderungen. "Es geht darum, Druck auszuüben, der Bescheid ist so sinnlos."

Die Zuchtfrage

Ein strittiger Punkt ist die Greifvogelanlage. Während das Landratsamt annimmt, dass sie nur deswegen gebaut worden sei, um Greifvögel gewerbsmäßig zu züchten, weist Anwältin Fee Huber, dies vehement zurück. Dabei war es dem Vorsitzenden des Vogelliebhabervereins, Dieter Ernst, bereits im Jahr 2012 ein besonderes Anliegen gewesen, dass die beiden Falkner auch züchten können. Ihnen solle im Vogelpark eine "Plattform zur Greifvogelzucht" geboten werden, sagte Ernst. Ja durchaus, bestätigt Fee Huber, aber es handele sich dabei nicht um gewerbliche Züchtungen, sondern nur um solche, um die jeweiligen Arten zu erhalten. Huber räumt ein, dass Kuchenbaur "im Alter von 18 oder 19 Jahren" gewerblich habe züchten wollen und deshalb das Gewerbe auch angemeldet habe. "Das hat er nicht weiter verfolgt", sagte sie. Es sei schwierig, Greifvögel in Gefangenschaft zu züchten, es dauere meist sehr lange, bis es gelinge. Im Veterinäramt aber sieht man das anders. Die Greifvogelanlage sei so angelegt, dass gewerblich gezüchtet werden könne. Hans-Werner Merk wies am Mittwoch auf das Interesse von Vogelparks und Falknerstationen hin, die Schauflüge inszenierten und dafür Tiere bräuchten. "Das sind lukrative Märkte innerhalb der EU, aber auch bis nach Abu Dhabi", sagt Merk.

Die Transporte

Noch nicht zu Ende ist das Verfahren wegen der Tiertransporte, die das Landratsamt Sascha Kuchenbaur vorwirft. "Art und Umfang" ließen auf gewerbsmäßige Transporte schließen, sagt Merk. Auch das bestreitet Kuchenbaurs Anwältin Fee Huber

© SZ vom 20.08.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: