Betrug:Arztrechnung ignoriert

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Olchingerin wird wegen Betrugs zu Bewährungsstrafe verurteilt

Eine 57-jährige Olchingerin, die ihre Zahnärztin betrogen hat, ist jetzt rechtskräftig zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss sie 250 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Im Februar 2013 hatte die Angeklagte mit ihrer Zahnärztin das Einsetzen einer Zahnprothese vereinbart. Zu diesem Zeitpunkt wusste die Olchingerin jedoch, dass sie die Rechnung wohl kaum wird begleichen können, da sie mit über 50 000 Euro verschuldet ist. Die Behandlung zog sich über mehrere Monate hin, da erst einige Zähne gezogen werden mussten. Am Ende stellte die Zahnärztin einen Betrag von knapp 10 000 Euro in Rechnung. Doch die 57-Jährige bezahlte nicht. Stattdessen ging sie zu einer anderen Zahnärztin und ließ sich anstelle einer herausnehmbaren Zahnprothese einen sogenannten fest verankerten Zahnersatz implantieren. Obwohl die Angeklagte von ihren beiden Krankenkassen rund 6000 Euro Zuzahlung erhalten hatte, bezahlte sie die Zahnärztin, die ihr die herausnehmbare Prothese angepasst hatte, nicht.

Nach ihrer Verurteilung durch das Amtsgericht Fürstenfeldbruck legte die 57-Jährige an diesem Donnerstag Berufung vor dem Landgericht München II ein. Allerdings auch die Staatsanwaltschaft. Sie forderte elf Monate Haft auf Bewährung. Richterin Sabine Klemt machte der Angeklagten gleich zu Beginn der Verhandlung klar, dass sie sich keine Hoffnungen auf eine mildere Strafe zu machen brauche. Denn alle Indizien sprächen nun mal gegen sie. Sie habe die Behandlung bei der ersten Zahnärztin einfach abgebrochen, ohne zu bezahlen, hielt die Richterin der Olchingerin vor. Deren Verteidiger, Rechtsanwalt Michael Neuhierl, sagte, seine Mandantin sei mit der ersten Zahnärztin nicht zufrieden gewesen. Natürlich hätte sie dann auch einen "Mangel geltend machen" müssen, sagte der Verteidiger und räumte ein, dass das Verhalten schon einen "schlechten Beigeschmack" habe. Wenn man mit der Arbeit seines Zahnarztes nicht zufrieden ist, kann man nicht zu einem anderen gehen und die Rechnung des ersten ignorieren, befand der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Sollte die Angeklagte ihre Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Fürstenfeldbruch nicht zurücknehmen, werde er elf Monate Haft auf Bewährung fordern, so der Staatsanwalt. Angesichts dessen lenkte die Olchingerin ein und nahm das Urteil aus der ersten Instanz an.

© SZ vom 09.10.2015 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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