MITTEN IN FÜRSTENFELDBRUCK:Einrücken, ausrücken

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Ein Rechtsstreit hält die Fliegerhorst-Feuerwehr in Bewegung. Ein Brand sollte aber nur dann genehmigt werden, wenn die Männe mal wieder eingerückt sind

Von Stefan Salger

Schauspieler tragen nicht allzu oft Uniform und nur in Ausnahmefällen einen Feuerwehrhelm. Umgekehrt könnte ein gewisses schauspielerisches Talent manchem Soldaten nicht schaden, um angesichts des bösen Spiels zumindest den Eindruck einer guten Miene vermitteln zu können. Die Soldaten waren oder sind oder werden sein oder auch nicht - das weiß man nicht so genau - auf dem Gelände der Luftwaffe stationiert. Es ist die Rumpftruppe der Fliegerhorstfeuerwehr. Die sechs Feuerwehrmänner dürften sich wie Laienschauspieler fühlen, denen vom großen Regisseur tragende Rollen in einem Mehrakter aufgezwungen werden.

Ist das nun ein antikes griechisches Drama im Sinne der Horaz'schen Poetik oder eine Komödie im Stil der römischen Dichter Plautus und Terenz? Hier wie dort ist das Stück in fünf Akte gegliedert. Da kann die Fliegerhorst-Bühne durchaus Schritt halten, auf der nun also die Männer mit den Helmen abtreten und wieder auftreten und wieder abtreten. Im Feuerwehr- ebenso wie im Militärjargon heißt es korrekter: sie rücken ein, sie rücken aus und dann wieder ein. Das freilich im konkreten Fall nicht deswegen, weil es auf dem Fliegerhorst permanent brennt.

Der Reihe nach: Im März 2016 zieht die Bundeswehr die Fliegerhorstfeuerwehr ab. Schließlich gebe es längst keinen Flugbetrieb mehr, der Standort werde abgewickelt und die Brucker Wehr könne das übernehmen. Die Stadt hält dagegen, zieht vors Münchner Verwaltungsgericht und erwirkt dort im Oktober zunächst sogar einen Eilbescheid in ihrem Sinne. Die sechs Mann werden also flugs zurückkommandiert. Nun aber hat das Bayerische Verwaltungsgericht - das einen höheren Dienstgrad hat als das Münchner Verwaltungsgericht - dessen Eilbescheid einkassiert. Folge: Ende Februar werden die sechs Mann wieder ausrücken. Noch im Frühjahr ist mit dem Abschluss des Hauptverfahrens vor dem Münchner Verwaltungsgericht zu rechnen. Kann gut sein, dass die sechs Mann dann wieder auf dem Absatz kehrt machen und einrücken. Würde es in die nächste Instanz gehen, könnte sich das Spiel wiederholen.

Ein Gutes hat die Sache: Die Feuerwehr bleibt auf diese Weise immer in Bewegung, um ihre Fitness muss sich niemand sorgen. Ein Brand sollte aber strikt nur dann genehmigt werden, wenn die Männer gerade mal wieder eingerückt sind auf den Fliegerhorst.

© SZ vom 24.01.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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