Gröbenzell:Freie Sicht in die Gärten

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Die Gemeinde möchte ihren Gartenstadtcharakter bewahren. Deshalb sollen Fassadenfronten verhindert und eine aufgelockerte Bebauung gefördert werden

Von Gerhard Eisenkolb, Gröbenzell

Zur Erhaltung des Gartenstadtcharakters von Gröbenzell sollen bei einem gleichbleibenden Baurecht weniger Flächen versiegelt, mehr Grün in den Vorgärten, zusammenhängende Grünflächen auf Privatgrundstücken und Blickachsen von den Straßen in die hinter den Häusern liegende Gärten erhalten werden. Umsetzen möchte die Gemeinde diese Ziele mit planerischen Vorgaben in allen Bebauungsplänen. Zudem soll auf diese Weise erreicht werden, dass Fehler der Vergangenheit bereinigt und Bauherren möglichst gleich behandelt werden und auf die oft üblichen Ausnahmeregelungen verzichtet wird. Über den Prototypen zur Vereinheitlichung der mehr als 300 Bebauungspläne hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung diskutiert, ohne dass jedoch Entscheidungen fielen. Die Fraktionen forderten nämlich mehr Zeit, um sich noch einmal eingehend mit den Vorgaben zu befassen.

Bei der Bewahrung des Gartenstadtcharakters und damit eines einheitlichen Ortsbildes kommt den Vorgärten künftig eine zentrale Rolle zu. Um Durchblicke in den hinteren Grundstücksteil zu ermöglichen und eine komplette Versiegelung der an die Straßen angrenzenden Bereiche zu verhindern, dürfen Baugrundstücke, auf denen Gebäude weniger als acht Meter vom Straßenrand entfernt errichtet werden, an der straßenseitigen Front höchstens zu 75 Prozent der Grundstücksbreite mit Hauptgebäuden, Garagen, Gerätehäusern oder offenen Überdachungen bebaut werden. Damit wird verhindert, dass Wohnhäuser, Garagen und Nebengebäude Grundstücke zur Straße hin wie eine Wand nach außen abschirmen.

Begrünte Vorgärten in der Schubertstraße. (Foto: Carmen Voxbrunner)

Den gleichen Zielen dienen die Vorgaben, die künftig bei Neubauten für die Zufahrten und Stellplätze auf Privatgrund an der Straßen gelten sollen. Die Breite von privaten Zufahrten wird auf maximal vier Meter begrenzt, der Bereich für offene Stellplätze auf eine Breite von maximal fünf Metern. Zudem dürfen Zufahrt und private Stellplätze im vorderen Bereich zusammen nur maximal die Hälfte der gesamten Grundstücksbreite einnehmen. Neben dem Ziel der Verhinderung einer kompletten Versiegelung der Vorgärten soll auf diese Weise auch eine Beschränkung öffentlicher Parkflächen durch zu viele Grundstückszufahrten verhindert werden.

Mit mehr Baurecht belohnt werden solle künftig diejenigen Bauherren, die zweigeschossige Wohnhäuser errichten und damit weniger Grundstücksfläche versiegeln. Martin Runge (Grüne) setzt sich seit drei Jahren für eine solche Neufassung der Bebauungspläne ein. Er schilderte anhand von Beispielen den positiven Effekt. Wird ein eingeschossiges Wohnhaus ohne ausgebautes Dach auf einer Grundfläche von 200 Quadratmetern errichtet, entspricht die Wohnfläche in etwa der Grundfläche. Das gleiche Baurecht erlaubt bei einem zweigeschossigen Haus ohne ausgebautes Dach eine bebaute Grundfläche von zwar nur 134 Quadratmetern, dafür steht hier für Wohnraum die doppelte Grundfläche zur Verfügung. Das sind 268 Quadratmeter und damit 68 Quadratmeter mehr als bei dem einstöckigen Haus. Wird das Dachgeschoss ausgebaut, kommen bei einem Stockwerk 134 Quadratmeter dazu, bei zwei Geschossen 90 Quadratmeter. Im Gegenzug soll der bisher gewährte Bonus für energiesparendes Bauen ganz gestrichen werden.

Eine Garagenwand mit versiegeltem Vorplatz in der Eschenrieder Straße. (Foto: Carmen Voxbrunner)

Noch von einer weiteren Neuerung soll künftig profitieren, wer in Gröbenzell baut. Anstatt eines ausgebauten Daches will die Gemeinde künftig ein drittes Vollgeschoss erlauben, sofern es sich dabei um ein sogenanntes Terrassengeschoss handelt. Ein solches Terrassengeschoss darf nicht mehr als zwei Drittel der Fläche des darunter liegenden Geschosses in Anspruch nehmen.

Anton Kammerl (CSU) regte an, in Überschwemmungsgebieten zu ermöglichen, dass das Erdgeschoss einen Meter über dem Gelände liegt und damit keine Gefahr bei Hochwasser besteht. Das entspreche der Bauweise der in Gröbenzell früher üblichen Siedlungshäuser, die Kammerl als "sehr charmant" bezeichnete. Runge sprach von einem überlegenswerten Vorschlag, bei dessen Umsetzung bei der maximal zulässigen Firsthöhe etwas mehr zu erlauben sei. Damit die neuen, eine größere Fläche umfassenden Bebauungspläne leichter Gemeindegebieten zuzuordnen sind, werden diese keine fortlaufenden Nummern mehr erhalten, sondern mit Straßen- oder Flurnamen bezeichnet werden. Der Prototyp ist der Bebauungsplan Nummer 11, der entweder die Bezeichnung Bebauungsplan "Freyastraße", Bebauungsplan "Wildmoosstraße" oder Bebauungsplan "Filzgraben" erhalten soll. Angestrebt wird in dem Gebiet eine maßvolle Innenverdichtung und die Sicherung des wertvollen Baumbestands.

© SZ vom 13.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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