Gröbenzell:Auf Raten

Lesezeit: 2 min

Gröbenzell will Zahlungen bei Straßensanierung erleichtern

Von Gerhard Eisenkolb, Gröbenzell

Bei der Sanierung von Ortsstraßen müssen sich in Gröbenzell die Anlieger weiterhin an den Kosten beteiligen. Allerdings will es die Gemeinde den Betroffenen erleichtern, die über eine Straßenausbausatzung erhobenen einmaligen Beiträge künftig über einen Zeitraum von mehreren Jahren abzuzahlen. Um Härtefälle zu vermeiden, hat der Gemeinderat kürzlich beschlossen, dass der Beitrag auf Antrag auch verrentet oder in eine Ratenzahlung umgewandelt werden kann. Dazu soll die Satzung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen überarbeitet werden.

Das ist sowieso überfällig, weil die Satzung in der Fassung vom Juni 2007 sowieso nicht mehr der Rechtslage entspricht und deshalb geändert werden muss. Dies hatte der Bayerische Kommunale Prüfungsverband der Gemeinde bereits vor drei Jahren nahegelegt. Geboten sei dies aus Gründen der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit. Kommt es nicht zur Anpassung an die Mustersatzung, besteht die Gefahr, dass das gemeindliche Regelwerk aufgehoben wird. So behandelt die Gröbenzeller Beitragssatzung nicht alle Anlieger gleich, weil die Beiträge nicht nach den gleichen Prozentsätzen berechnet werden.

Die seit diesem April bestehende Möglichkeit, anstelle von einmaligen Beiträgen regelmäßig wiederkehrende Jahresbeiträge einzuführen, lehnte der Gemeinderat einstimmig ab. Dazu müssten ganze Wohnviertel mit mehreren Straßen zu Gebieten mit Vorteilsgemeinschaften zusammenge-legt und die Kosten des Straßenausbaus auf alle Grundstückseigentümer umgelegt werden. Bei diesem Modell wird die Kostenbelastung verstetigt und in gewisser Weise nivelliert, weil sie auf einen größeren Kreis von Nutznießern aufgeteilt würde. Da die Kommunen in Bayern jedoch kaum über Erfahrungen mit solchen "wiederkehrenden Beiträgen" verfügen, ist die Rechtsunsicherheit noch groß. Weshalb der Gemeindetag abrät. Einigkeit herrschte im Gemeinderat darüber, dass die Bildung von solchen Vorteilsgemeinschaften in Gröbenzell viel Unfrieden nach sich ziehen würde, was sich wiederum in vielen Einsprüchen der Betroffenen niederschlagen würde.

Bei der Überarbeitung soll sich die Verwaltung an der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags orientieren. Diese beschränkt den Gemeindeanteil bei Anliegerstraßen auf 20 Prozent, bei Haupterschließungsstraßen auf 50 bis 35 Prozent und bei Hauptverkehrsstraßen auf 70 bis 45 Prozent. Allerdings sind Abweichungen von 10 bis 15 Prozent möglich.

Zudem muss die Gemeinde noch einige Gröbenzeller Sonderprobleme klären. So ist beispielsweise bei der Abrechnung der Kosten für die Sanierung der Herbst- und Winterstraße strittig, ob von den Anwohnern Erschließungsbeiträge oder Straßenausbaubeiträge gefordert werden müssen. Darauf wies Ulrike Peter von einem Büro für kommunale Dienstleistungen hin, mit dem die Gemeinde bei der Abrechnung der Kosten kooperiert.

Da die in den Sechzigerjahren befestigte Herbst-, aber auch die Winterstraße laut Peter bis zur Sanierung keinen frostsicheren Untergrund hatte und damit nicht fertiggestellt war, könnte es sich bei der Instandsetzung dieser beiden Straßen auch um den Abschluss von deren erstmaliger Herstellung handeln. Die Frage, ob es sich nun eben um eine Verbesserung, Erneuerung oder sogar Herstellung handelt, will Ulrike Peter von einem Fachanwalt klären lassen.

© SZ vom 22.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: