Grafrath:Bedenken gegen Kiesabbau in geschützter Landschaft

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Der Bauausschuss des Gemeinderats spricht sich zum zweiten Mal gegen das Vorhaben im Außenbereich von Ulteralting aus. Das Landratsamt befürwortet dagegen das Projekt in einer Stellungnahme

Von Manfred Amann, Grafrath

Hans-Caspar Graf zu Toerring-Jettenbach möchte auf mehreren Grundstücken im Außenbereich des Grafrather Ortsteils Unteralting Kies abbauen. Bis zu 150 000 Kubikmeter sind im Gespräch. Obwohl das Kiesgelände im Landschaftsschutzgebiet liegt, will das Landratsamt den Kiesabbau genehmigen. Der Grafrather Bauausschuss hat den Antrag auf Vorbescheid nun schon zum zweiten Mal abgelehnt. Sollte die Genehmigungsbehörde die Ablehnung ersetzen und dem Vorhaben trotzdem zustimmen, könnte das eine langwierige Klage nach sich ziehen.

Dass die Grafrather bei Eingriffen ins Landschaftsschutzgebiet sensibel reagieren, zeigte sich zuletzt bei der Ablehnung der Erweiterung des Gewerbegebietes Wahlfeld in einem Bürgerentscheid. Laut dem ersten Antrag des Adeligen sollte das gewonnene Kiesmaterial überwiegend für den Unterhalt von Straßen im gräflichen Forst genutzt werden. "Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Kies nur privaten Zwecken dienen soll", befand Burkhard von Hoyer (Bürger für Grafrath). Die Bau-und Umweltabteilung des Landratsamtes begründet ihre Zustimmung mit dem Hinweis, ein Vorhaben im Außenbereich sei zulässig, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es sich unter anderem um einen ortsgebundenen gewerblichen Betrieb handelt. Mittlerweile hat der Anwalt des Grafen mitgeteilt, dass die Kiesgewinnung aufgrund zahlreicher Anfragen aus dem Bereich Steine und Erden "an einen Dritten zur gewerblichen Nutzung" vergeben werden soll.

Laut dem Kreisbauamt ist das Vorhaben als privilegiert einzustufen und zu genehmigen. Die Forderung nach Ortsgebundenheit des Betriebes sei dadurch erfüllt, dass das Gewerbe "seinem Wesen und Gegenstand nach" auf die geografische und geologische Eigenart der Abbaustelle angewiesen ist. Soll heißen, dass es keine andere zumutbare Möglichkeit gibt, den Kiesbedarf zu decken. Außerdem stünden dem Vorhaben keine öffentlichen Belange entgegen und die Erschließung sei auch gesichert. Zur Lage des potenziellen Abbaugebietes im Landschafsschutzgebiet "Obere Amper" stellt die Untere Naturschutzbehörde fest, dass auf der ursprünglich bewaldeten Fläche ein Großteil der Fichten im Herbst 2015 einem Sturm zu Opfer gefallen sei und nur noch in den Randbereichen und auf den geplanten Abstandsflächen Douglasien und Laubgehölze stehen geblieben seien. Die Genehmigungsbehörde wertet zudem offensichtlich ein Angebot des Antragstellers positiv, schon vorab Ausgleichsflächen zu Verfügung zu stellen, naturschutzrechtliche Maßnahmen durchzuführen und die Abbauflächen später durch Wiederaufforstungen zu rekultivieren.

Dass dem Vorhaben keine öffentlichen Belange entgegenstünden, wie die Kreisbaubehörde verlauten ließ, sei nicht zu akzeptieren, befand Peter-Michael Kaifler (Grüne), nachdem Bürgermeister Markus Kennerknecht (partiefrei) vorgeschlagen hatte, der Rechtsauffassung des Landratsamtes zu folgen. Neben dem massiven Eingriff in das Landschafschutzgebiet kämen auf Grafrath und Etterschlag im Nachbarlandkreis Starnberg "erhebliche Verkehrsbelastungen durch Kiestransporter auf ohnehin katastrophalen Straßen ohne Geh-und Radweg zu. Laut Kaifler ist das Landratsamt "wieder einmal eingeknickt". "Wir sollten es nicht klaglos hinnehmen, dass ausgerechnet im Landschaftsschutzgebiet abgebaut werden soll", appellierte er an den Gemeinderat.

© SZ vom 19.10.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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