Fürstenfeldbruck:Zum Billig-Wohnen gezwungen

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SPD-Kreisrat Falk hält die vom Sozialamt festgelegten Unterkunftskosten für zu niedrig

Von Gerhard Eisenkolb, Fürstenfeldbruck

Ist es für einen allein lebenden Sozialhilfeempfänger möglich, zurzeit in den Ostgemeinden des Landkreises eine rund 50 Quadratmeter große Wohnung für eine Miete von 500 Euro zu finden? Das Sozialamt des Landratsamts vertritt diese Meinung. In Fürstenfeldbruck und den Gemeinden im westlichen Teil des Landkreises soll eine solche Unterkunft sogar für eine Kaltmiete von 440 Euro zu finden sein. Den Höchstbetrag, den das Sozialamt zurzeit für einen Fünfpersonen-Haushalt mit einer rund 105 Quadratmeter großen Bleibe an Unterkunftskosten gewährt, wird für die Ostgemeinden mit 1000 Euro angegeben. In den restlichen Kommunen müssen für eine fünfköpfige Familie sogar 750 Euro genügen.

SPD-Kreisrat Peter Falk hat am Donnerstagnachmittag in der Kreisausschusssitzung bezweifelt, dass diese Beträge angesichts rapide steigender Mieten in der Region München ausreichen, um eine Wohnung zu finanzieren. Laut Sozialamtsleiter Dieter Müller orientieren sich die zum 1. April leicht angehobenen Unterkunftskosten am Markt. Sie seien angemessen und entsprächen dem Angebot.

Bis zu diesem Monat wurden Sozialhilfeempfänger aufgefordert, sich eine billigere Wohnung zu suchen, wenn die Miete für einen Einpersonenhaushalt mehr als 480 Euro betrug. In Fürstenfeldbruck und den westlichen Gemeinden lag die Obergrenze bisher bei 435 Euro. Müller wies darauf hin, dass es sich bei der Frage, ob die vom Sozialamt gewährten Unterkunftskosten angemessen sind, um einen "unbestimmten Rechtsbegriff" handle.

Laut Falk entsprechen die vom Amt festgelegten Obergrenzen nicht den "wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen im Landkreis". Er verwies darauf, dass der Landkreis "relativ hart" mit den Empfängern von Sozialleistungen umgehe und ergänzte: Er wisse nicht, wo er zu diesem Preis eine Wohnung anmieten sollte. An die Landkreisverwaltung richtete er die Frage: "Will man Ärmere aus dem Landkreis verdrängen?" Schließlich gewährten andere Landkreise in der Region um bis zu zehn Prozent höhere Wohngeldzahlungen. Martin Runge (Grüne) wollte wissen, wie oft im Landkreis Sozialhilfeempfänger dazu auffordert, ihre Wohnung zu verlassen, weil die Miete zu hoch ist. Nach Auskunft des Landratsamts kommt das dreißig bis vierzig Mal im Jahr vor.

Dann läuft ein kompliziertes Verfahren an. Sechs Monate lang muss das Landratsamt nachweisen, dass es im Landkreis wirklich Wohnungen zu einem entsprechenden Preis angeboten werden. Sechs Monate lang muss sich der Mieter ernsthaft darum bemühen, eine billigere Wohnung zu finden. "Wir vollziehen das Gesetz, wenn wir darauf kommen, dass eine Umzugsmöglichkeit besteht", beteuerte Müller. Fehle das entsprechende Angebot, wartet das Sozialamt ab, bis Wohnungen angeboten werden, für die Unterstützung ausreicht. Der Bestand sei also tatsächlich vorhanden. Laut Müller wurde in juristischen Auseinandersetzungen die Vorgehensweise des Landratsamts immer bis zum Landessozialgericht bestätigt. Seit 2007 prüfen Mitarbeiter des Sozialamtes regelmäßig einmal im Monat an einem Stichtag die verfügbaren Wohnungen im Landkreis und die Höhe der geforderten Mieten. Damit verfüge das Landratsamt über eine nachvollziehbare Grundlage, für die Festlegung der Unterkunftskosten, so der Leiter des Sozialamts. Obwohl die Höhe angemessener Unterkunftskosten strittig ist, bleibt es bei den Sätzen. Kreisräte haben kein Mitspracherecht.

© SZ vom 18.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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